Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Wahlinfo 2009 |
| Gefragt am 16.10.2009 17:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Folgendes Problem: |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Wenn Sie sich hier angemeldet haben und den Test auch durchgeführt haben, ist insoweit auch ein Vertrag zustande gekommen. Dieser hätte innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden müssen. Wenn hier nicht widerrufen wurde, besteht ein Recht des Anbieters, von Ihnen die 60 € zu verlangen. Die AGB, aus denen sich die kostenpflichtige Teilnahme ergibt, sind auf der Startseite angebracht. Allerdings sind diese relativ schlecht sichtbar angebracht. Über diesen Punkt kann man also streiten. Allerdings wird man während der Teilnahme auf der Seite auch darauf hingewiesen, dass es kostenpflichtig ist. Sie müssten hier also beweisen können, dass Sie keine Kenntnis über die Kostenpflicht hatten und Sie auch niemand darauf hingewiesen hat. Weiterhin ist problematisch, dass Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben und offensichtlich nur über die IP-Adresse ausfindig zu machen waren. Hier kann Ihnen eine Strafanzeige wegen Betrug drohen. Schließlich haben Sie den Anbieter getäuscht. Im Ergebnis würde ich von Ihrer Seite aus Abstand davon nehmen, vom Seitenbetreiber Geld zurück zu verlangen und im Gegenzug hoffen, dass keine Anzeige kommt. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Golmsdorfer Straße 11 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.raschwerin.de |
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