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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: Vertragsbruch, obwohl kein Vertrag unterschrieben und nur Zusage per Email gesendet worden ist

Gefragt am 13.10.2010 16:51 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Selbstständig und arbeite für mehrere Clubs in Deutschland unter anderem als Booker. Für einen Musikclub habe ich vor ein paar Monaten eine Buchungsanfrage an eine Band geschickt. Nach den Verhandlungen wurde der Konzert Termin auf den 20.11.2010 festgelegt und eine Gage von 1500,- Euro vereinbart sowie die Übernachtung in einem 2 Sterne Hotel in Augsburg.
Nachdem der Inhaber des Musikclubs bedenke bezüglich des Konzertes geäußert hatte, habe ich noch einmal versucht nach zu verhandeln. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Termin von meiner Seite aus nicht per Email bestätigt. Bei den Nachverhandlungen wurde der Band ein 60/40 Prozente Deal angeboten, das bedeutet, die Band bekommt 60% vom Eintritt, der Musikclub 40%.
Dieser Vorschlag wurde von Seiten der Booking Agentur abgelehnt, mit Nachdruck wurde eine Bestätigung der 1500,- verlangt, da noch eine weitere Anfrage für diesen Termin vorlag. Damit wir die Band nicht verlieren habe ich den Termin per Email bestätigt.
Eine Woche später wurde der Auftritt der Band durch mich in Auftrag des Inhabers des Musikclubs widerrufen, da kein Vertrag unterschrieben war und das Risiko doch zu hoch war.
Die Booking Agentur teilte uns darauf hin mit, dass dies ein Vertragsbruch sei und wir die 1500 Euro trotzdem bezahlen müssen. Uns wurde eine Frist zur Beantwortung gegeben, die wir nicht einhalten konnten. Aus diesem Grund bekam ich ein Schreiben vom Anwalt der Booking Agentur, in dem die Forderung der Gage durchgesetzt werden soll.

Das Schreiben habe ich eingescannt und angehängt sowie den nicht unterschriebenen Vertrag.

Meine Frage: Kann die Bestätigungsmail mit dem Vertrag gleich gesetzt werden und kann die Booking Agentur die Gage in voller Höhe einfordern.

Ein viel gebrachtes Argument der Booking Agentur war, dass die Band einen Tag vorher einen Auftritt in Dortmund hat und dass dies nur rentabel sei, wenn ein zweiter Termin feststeht. Beim nachforschen im Internet ist mir aufgefallen, dass der andere Termin ebenfalls abgesagt worden ist. Beim Nachfragen in dem Musikclub in Dortmund wurde mir mitgeteilt, dass das Konzert anuliert worden ist, die Gründe dafür seien nicht bekannt, da dies ein externer Veranstalter machen wollte, der aber zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat. Damit sind für die Band keine Kosten entstanden.

Ich freue mich auf eine Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

für den Auftritt einer Band besteht grundsätzlich kein Formzwang. Somit kann der Vertrag auch per E Mail geschlossen werden.
Da eine Vergütung nach Tagen 1.500 Euro für einen Tag vereinbart war, kann nach § 621 Nr. 1 BGB jeden Tag für den Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden, wenn in dem Vertrag nichts anderes vereinbart war.

Der von Ihnen erfolgte Widerruf kann durchaus eine solche Kündigung gewesen sein, so dass Sie dann keinen Schadenersatz leisten müssen.

Sollte in dem Vertrag vereinbart worden sein, dass eine Kündigung vor dem Konzert nicht möglich ist, würde tatsächlich ein Vertragsbruch vorliegen. Zu dem zu ersetzenden Schaden würde dann auch der entgangene Gewinn gehören.

Nun zu Ihrem konkreten Vertrag und dem Schreiben des Kollegen, welche mit etwas Verspätung nun doch übermittelt wurden.
Bei Ihnen ergibt sich die Pflicht zum Schadensersatz tatsächlich aus Nr. 14 des Vertrages.
Dass die Vertragsbestätigung auf dem selben Blatt auf dem der Vertrag war oder auf einer extra E Mail erfolgte, ist unerheblich, wenn die Bestätigungs E Mail sich eindeutig auf den Vertrag bezog. Da wie oben dargelegt, kein Formzwang besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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