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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: Vertrag über Telefonbuchwerbung

Gefragt am 20.01.2010 14:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Ich erhielt vor einiger Zeit einen Anruf über einen Branchenbucheintrag, Firmenname etc. wurde sehr unverständlich gesagt. Über das Gespräch soll lt. Aussage eine Aufzeichnung vorhanden sein.
Wenige Tage später erhielt ich eine Rechnung über 99,00 € + USt, über den Eintrag auf einer Branchenbuch-Internetseite.

Ich habe die Unterlagen umgehend zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass kein Interesse besteht, und ich vom Vertrag zurück trete. Heute kam ein Schreiben, dass nach §13 BGB das Fernabsatzgesetz nicht gültig ist. Wie komme ich "halbwegs" heil ohne große Kosten aus der Geschichte heraus?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Das klingt alles sehr nach Abzocke.

Zunächst sollte geprüft werden, ob hier tatsächlich eine Abofalle vorliegt. In den meisten Fällen wird aber davon auszugehen sein. In erster Linie sollten Sie dann die Ruhe bewahren und einen Rechtsanwalt kontaktieren, der mit Ihnen zusammen das weitere Vorgehen bespricht.

Die Rechnung oder Mahnung sollte aber auf keinen Fall beglichen werden. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt wird Ihnen raten, ein Schreiben an die Gegenseite aufzusetzen und dem Betreiber die Unwirksamkeit des vermeintlich zustande gekommenen Vertrages zu vermitteln.

Hier wird durch den Rechtsanwalt hilfsweise der Widerruf des Vertrages erklärt und dieser vorsorglich auch noch angefochten. Mit dieser Vorgehensweise sind Sie auf der sicheren Seite.

Es kann sich auch lohnen, in die Offensive zu gehen und insbesondere die mahnenden Rechtsanwälte auf der Gegenseite auf Schadensersatz zu verklagen. So hat das Amtsgericht Karlsruhe bereits entschieden, dass eine bekannte Rechtsanwältin dem zu Unrecht angemahnten Verbraucher Schadensersatz zahlen muss.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

Nachfrage
Sehr geehrte Herr Schwerin,

vielen Dank für die kurzfristige Beantwortung der Anfrage.

Gerne erteile ich Ihnen ein Mandat.
Du zugesandten Unterlagen kann ich Ihnen gerne per Fax zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Pargmann

(info@pargmann-gs.de)

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

hier springen grundsätzlich die Rechtsschutzversicherungen ein, wenn Sie eine solche haben.

Ansonsten richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Streitwert und lägen hier bei 46,41 €.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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