Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Streitigkeiten mit Energieversorgern - Grundversorgung |
| Gefragt am 28.04.2011 13:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1040 |
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Betrifft: Streitigkeiten mit Energieversorgern. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Wenn ich Sie richtig verstanden habe ist Vattenfall hier der Grundversorger. Der Kunde hat nach ihrer Schilderung ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt , womit der Kunde dann am 1.1.2011 aus dem Vertrag wie beabsichtigt raus wäre und die Stromversorgung durch Yellowstrom hätte übernommen werden können und auch sollen. Wenn ich sie weiterhin richtig verstanden habe hat Yellowstrom ebenfalls zum 31.12.2010 gekündigt, also zum gleichen Zeitpunkt wie der Kunde zuvor. Die zweite Kündigung ist also unerheblich und überflüssig, kann allenfalls als Bestätigung der ersten Kündigung aufgefasst werden. Ich verstehe nicht, weshalb sich der Kunde aufgrund dieses Sachverhalts schadensersatzpflichtig bzw. haftbar sein sollte. Der Kunde hat gekündigt, das Vertragsverhältnis wurde gemäß der Kündigung beendet und der Weg wäre für Yellowstrom frei gewesen. Wenn der Kunde nicht zuvor gekündigt hätte, sondern Yellowstrom hiermit beauftragt hätte und es von dort aus versäumt worden wäre, dann wäre das Vertragsverhältnis zu Vattenfall nicht beendet gewesen, so dass der Kunde grundsätzlich weiter zahlen müsste, dann hätte der Kunde aber gegenüber Yellowstrom wegen der nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführten Kündigung einen Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung gem. § 280 BGB. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
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