Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: muss ich als selbsständige Sängerin ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gewähren |
| Gefragt am 15.05.2011 23:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
nach § 14 BGB sind auch natürliche Personen (Menschen) Unternehmer, die in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Somit sind Sie Unternehmerin. Damit handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB und Ihre Kunden haben das 14tägige Widerrufsrecht. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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