Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: mm-Markisen akzeptiert Gewaehrleistungssfall nicht |
| Gefragt am 01.11.2010 17:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1078 |
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Die Markisenfirma mm-Markisen bietet laut Rechnung drei Jahre Gewaehrleistung auf ihre Markisenkonstruktion. Nach dem zweiten Sommer hat sich schon der erste Halter verbogen und die Markise haengt heute schief. Meinen Vorwurf, die Halter der Markise sind fuer diesen Montagefall nicht ausreichend konstruiert bzw. die Markise sei von mm-Markisen nicht richtig montiert worden weshalb sich der Halter verbogen hat, wird von mm-Markisen nicht akzeptiert. Die Firma behauptet, es seien die Februarwinde Schuld an dem verbogenen Halter, und dies, obwohl die Markise im Februar nicht ausgefahren war und obwohl an der Markise ein von mm-Markisen mitgelieferter Windwaechter ist, der die Markise einfahren soll, wenn starke Winde herrschen. |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Hier kommt es in der Tat auf die Frage an, ob man Ihnen die Schuld daran geben kann, dass die Markise beschädigt ist oder nicht. In der Tat muss die Markise bei starkem Wind eingezogen werden. Aber hier müsste Ihnen die Firma erstmal beweisen, dass Sie das nicht getan haben. Sie sollten weiterhin auf Ihrem Gewährleistungsanspruch bestehen und von der Firma die Reparatur verlangen. Dazu setzen Sie eine Frist von längstens 14 Tagen. Leider lag der Frage kein Anhang bei, aber ich denke, dass ist auch nicht erforderlich. Reagiert die Gegenseite nicht, können Sie auch den Rücktritt vom Vertrag erklären. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Brändströmstraße 10 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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