Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Immobilienkauf, Gewährleistung |
| Gefragt am 28.07.2011 17:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
um den Vertrag käuferfreundlicher zu gestalten müßte die von Ihnen zitierte Klausel aus dem Vertrag gestrichen und durch folgende Klausel ersetzt werden: „Der Verkäufer garantiert, dass das Haus trocken ist, die elektrische Heizungsanlage mit Thermostat funktioniert, ... (alles aufzählen was der Verkäufer sonst noch garantieren soll). Für den Fall, dass innerhalb von ... (eine Zahl einsetzen) Jahren ab Besitzübergang ein Mangel an einem der vorgenannten Gegenstände auftreten sollte, ist der Käufer berechtigt, diesen auf Kosten des Verkäufers beheben zu lassen. Zur Absicherung eventueller Mängelbeseitigungsansprüche des Käufers verbleibt für den o.g. Zeitraum ein Teil des Kaufpreises in Höhe von ... Euro auf einem Notarunderkonto. Sollte innerhalb der vorgenannten Zeit ein Mangel auftreten, ist der zur Beseitigung des Mangels erforderliche Betrag nach Vorlage der Rechnung vom Underkonto an den Käufer auszukehren. Der nach Ablauf der o.g. Zeit noch auf dem Underkonto verbleibende Betrag ist nebst Zinsen an den Verkäufer auszukehren." Allerdings besteht die Gefahr, dass der Verkäufer nicht mehr bereit ist, an Sie zu verkaufen, wenn Sie darauf bestehen, dass die von Ihnen zitierte Klausel durch eine käuferfreundliche Bestimmung ersetzt wird. Zumindest dürfte der Kaufpreis höher sein, wenn die von Ihnen zitierte Klausel durch eine käuferfreundliche Bestimmung ersetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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