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Gewährleistung Gebrauchtfahrzeug bei gewerblichem Kauf

Gefragt am 07.12.2012
15:18 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2874

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir vor ca. 2-3 Wochen einen gebrauchten Peugeot Boxer von einem Gebrauchtwagenhändler für meine Firma ( Fahrten zu Kunden und für Warenbeschaffung ) gekauft. Normalerweise hat man soweit ich weiss eine Gewährleistung in dem man Mängel vom Verkäufer ausbessern lassen kann, verfüge ich über das gleiche Recht, da ich das Fahrzeug ja gewerblich bzw. für meine Firma gekauft habe ?

Da Fahrzeug hat probleme beim Schalten gemacht und startete manchmal etwas schwieriger hat auch bereits etwas mehr als 130000 km auf dem Buckel, was für einen Diesel aber nicht unbedingt etwas ausergewöhnliches ist.
Ich habe das Fahrzeug zur Sicherheit direkt bei Peugeot abgegeben, damit diese die Fehler auslesen können und mir berichten können welche Mängel an dem Fahrzeug vorliegen.

Ich habe nun die Rückmeldung von Peugeot erhalten das folgende Mängel an dem Fahrzeug festgestellt worden sind:

1. Baterie muss ausgewechselt werden.
2. AGR ( Abgasrückführventil ) muss erneuert werden.
3. Glühkerzen müssen ausgewechselt werden
4. Hochdruckkraftstofregler muss ausgewechselt werden
5. Softwareupdate muss durchgeführt werden
6. Kabelzug bzw. Schaltzüge der Schaltung müssen ausgewechelt werden.

Die gesammten Kosten würden sich auf ca. 1400 Euro belaufen, welche der oben aufgezählten Punkte müsste der Händler ausbessern und für welche müsste ich aufkommen wenn die Gewährleistung auch für gewerbliche Endkunden greift ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.12.2012
15:18 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 07.12.2012
16:31 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.12.2012 16:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2874

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Vertragsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine Frage nach dem Gewährleistungsrecht.

Auch wenn Sie als Gewerblicher etwas kaufen, haben Sie nach dem Gesetz grundsätzlich die gleichen Gewährleistungsrechte wie ein Verbraucher.

Etwas anderes würde aber dann gelten, wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen ist. Bitte schauen Sie diesbezüglich noch einmal in den Kaufvertrag.

Sollten Sie dort einen wirksamen Gewährleistungsausschluss vorfinden, könnten Sie leider keine Gewährleistungsrechte geltend machen ...



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