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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: Geschäftspartner-Vertrag Lizenzvertrieb

Gefragt am 26.11.2009 19:27 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich spiele mit dem Gedanken mich selbstständig zu machen und habe von meinem Geschäftspartner einen Vertragsentwurf bekommen, den ich gern von Ihnen prüfen lassen möchte. Es handelt sich dabei um "mobile Nachhilfe".

Kann ich Ihnen den Vertrag per pdf übersenden?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn Sie sich gemeinsam mit einem Geschäftspartner selbstständig machen wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, in welcher Gesellschaftsform man sich organisiert.

Hier kann eine GbR gebildet werden. Dazu wäre ein entsprechender Gesellschaftsvertrag zu entwerfen.

Sie könne Sie auch in einer GmbH organisieren oder in einer Limited bzw. einer UG. Auch dazu sind verschiedene Vertragsarten möglich. Weiterhin sind hier verschiedene Besonderheiten zu beachten.

Weiterhin sind einem Vertrag, der die Zusammenarbeit mit einem Geschäftspartner regelt, die Besonderheiten der mobilen Nachhilfe zu beachten.

Gern kann ich auch Ihren Vertrag prüfen. Dies ist aber nicht im Rahmen dieser Plattform und auch nicht für 20 € möglich. Hier kann über diese Plattform kein Dokument hochgeladen werden. Sie können mir den Vertrag gern per Email zukommen lassen. Dann kann ich Ihnen ein Angebot hinsichtlich meiner Kosten zukommen lassen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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