Kategorie: Vertragsrecht |
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Frage: Erwerb Wohnungsanteil Memorandung unterzeichnen |
| Gefragt am 14.10.2010 09:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Habe die Möglichkeit mit einer Baugemeinschaft(eingetr. Verein) mit einzusteigen um eine Wohnung zu erwerben. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte: Ich kann sehr gut verstehen. Wenn der Verkauf mit erheblichen Problemen für die einzelnen Mitglieder beziehungsweise mit erheblichen Verlusten verbunden sein sollte, sollten Sie sich den Kauf in der Tat gut überlegen. Leider war gar keine Datei angehängt. Sie können mir diese aber gerne einmal unten genannte E-Mail-Adresse senden, damit ich dann hierauf kurz zurückkommen kann. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 |
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