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Kategorie: Vertragsrecht

Frage: 2 Verschiedene Kündigungsbestätigungen

Gefragt am 20.07.2011 00:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Hallo,
ich habe bei Kabel Deutschland meinen Kabelanschluss plus Telefon und Internet gekündigt .
Letzte Woche bekam ich eine Kündigungsbestätigung wonach
Kabelanschluss zum 30.09.2011 endet und Telefon/Internet
zum 30.01.2012.
Heute habe ich eine Kündigungsbestätigung mit gleichen Text
aber andere Termine bekommen .Nach diesen Schreiben endet alles am 01.07.2012.
Leider habe ich den Vertrag nicht mehr und wollte wissen.
Kann ich mich auf die erste Bestätigung berufen und ist eine Kündigungsbestätigung Rechtsbindet.
Was würden Sie mir empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender


vielen Dank für Ihre erneute Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Ja, die Kündigungsbestätigung ist rechtswirksam, da die Gegenseite hierdurch anerkennt, dass durch die Kündigung das Vertragsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird.

Sie können sich also auf die erste Kündigungsbestätigung berufen.

Sollte die Gegenseite dieses nicht akzeptieren beziehungsweise ignorieren und über den Kündigungstermin hinaus noch weitere Forderungen Ihnen gegenüber geltend machen,sollten Sie einen im Vertragsrecht tätigen Kollegen vor Ort mit der Abwehr der Forderung beauftragen.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochnachmittag

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

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