Kategorie: Versicherungsrecht |
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Frage: Wechsel in einen anderen Tarif bei gleicher Gesellschaft |
| Gefragt am 24.02.2011 18:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Ich bin seit dem 01.04.2010 bei der DKV Krankenversichert mit einer Vollversicherung. Diese hat zum 01.01.2011 meinen Tarif um 15% nach oben angepasst. Bei Versicherungsbeginn habe ich eine Vorerkrankung angegeben und zahle für diese auch einen Risikozuschlag. |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
Nach § 204 I Nr. 1 a) VVG kann tatsächlich in einen Basistarif mit niedrigeren Beiträgen gewechselt werden. Allerdings hat der Basistarif meistens auch weniger Leistungen, als die anderen Tarife. Einen günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen, wird es wohl nicht geben. Dass man sich auf den Wechsel nicht berufen kann, wenn man eine Vorerkrankung hat, ergibt sich nicht aus § 204 VVG. Somit halte ich die Auskunft Ihrer Krankenversicherung für falsch. Allerdings dürfte der Risikozuschlag auch in dem neuen Tarif zu zahlen sein. Die Alternativen Möglichkeiten sind in § 205 VVG geregelt. Dessen Absatz 4 lautet: (4) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie oder vermindert er die Leistung, kann der Versicherungsnehmer hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Prämienerhöhung oder die Leistungsminderung wirksam werden soll. Allerdings dürfte die Monatsfrist bei Ihnen bereits verstrichen sein. Denn die Erhöhung war zum 01.01.2011 so dass ich davon ausgehe, dass Sie das Schreiben der Versicherung im vergangenen Jahr erhalten haben und diese Möglichkeit bei Ihnen nicht mehr genutzt werden kann. Nach § 205 Absatz 1 VVG haben Sie die Möglichkeit den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Jahres zu kündigen. Die Frist für eine Kündigung zum 31.03.2011 ist leider schon abgelaufen. Aber zum 31.03.2012 können Sie wieder kündigen und eine günstigere Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließen. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt
Nachfrage Rückantwort |
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