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Kategorie: Verkehrsrecht

Frage: Verkehrsunfall 2007

Gefragt am 17.02.2011 22:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Hallo. Ich habe vor 4 Jahren einen Autounfall gehabt wo dran ich nicht Schuld war, ich leide seit dem an Panikattacken beim Autofahren als Beifahrer,kann ich jetzt nach 4 Jahren mir einen Anwalt nehmen und Schmerzensgeld verlangen noch?


Denn mír geht es bei er Autofahrt sehr sehr schlecht,ich muss jetzt auch in einer Therapie gehen.

lg

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Antwort

Beantwortet von Stefan Steininger (Profil ansehen)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren.
Dabei kommt es auf die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen an.

Wenn alle Tatsachen in 2007 bekannt waren, dürfte Verjährung am 31.12.2010 eingetreten sein.

Ggf. ergibt sich aber aus einem Anerkenntnis oder den Abläufen der Schadensregulierung von damals etwas anderes, was hier nicht beurteilt werden kann.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung. Eine Stellungnahme im Rahmen der kommenden Woche wäre dabei kein Problem, ggf. sollten wir kurz vorher telefoniern.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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