Kategorie: Verkehrsrecht |
|---|
Frage: Rote Ampel |
| Gefragt am 18.03.2010 16:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
|
Guten Tag |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender ,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Nach Ihrer Schilderung liegt leider ein Rotlichtverstoß vor, da zum Zeitpunkt des Rotlichteintritts Ihr Fahrzeug die entsprechende Ampellinie (noch) nicht vollständig passiert hatte. Die Konsequenzen hängen im Endeffekt davon ab, wie lange die Rotphase war, als Sie geblitzt wurden. Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link zu diesem Thema biegefügt: http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/rotlicht.php Nach der geltenden Rechtsprechung haben Sie aber gute Chancen, kein Fahrverbot zu erhalten. Nachfolgend habe ich Ihnen einen Link hierzu beigefügt mit Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung: http://www.lkw-recht.de/Bussgelder_Geschwindigkeit__Rotlicht_ua/LKW_Rotlichtverstoss Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sollten Sie noch Nachfragebedarf haben, so melden Sie sich bitte. Ich wünsche Ihnen dann noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774
Nachfrage Rückantwort |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Verkehrsrecht!
