Kategorie: Verkehrsrecht |
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Frage: Hilfe bei Formulierung Anhörung Bußgeldverfahren |
| Gefragt am 23.12.2009 09:48 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Grundsätzlich ist es so, dass Ihre Freundin keine Angaben zur Sache, sondern lediglich zu Ihrer Person (also Personalien) machen muss. Daher sollte gut überlegt werden, ob hier überhaupt eine Aussage gemacht werden sollte. Nach Ihrer Schilderung ist ein Blitzerfoto des Fahrers vorhanden, so dass eindeutig zu identifizieren sein sollte, dass Ihre Freundin nicht diejenige Person war, die den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat. Demnach bietet es sich an, dass Ihre Freundin unter Hinweis auf das Foto lediglich angibt nicht gefahren zu sein. Dies sollte genügen. Von der Geschichte darum (Probefahrt) sollte sie an dieser Stelle noch nicht unbedingt etwas erzählen. Es genügt, dass sie nachweisbar nicht gefahren ist, um sich zu entlasten. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochvormittag ! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax. 0471/57774 |
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