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Kategorie: Verkehrsrecht

Frage: Hilfe bei Formulierung Anhörung Bußgeldverfahren

Gefragt am 23.12.2009 09:48 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ganze ist etwas komplizierter.
Meine Freundin hat einen Anhörungsbogen erhalten, Ordnungswidrigkeit: 34km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell.

Das Auto meiner Freundin ist aber auf Ihren Vater zugelassen, dieser lebt in Griechenland und besitzt keinen Führerschein. Da meine Freundin a.) auch keinen Führerschein mehr besitzt u. b.) an Krebs erkrankt ist, wollte sie den Wagen verkaufen. Verschiedene Personen haben dazu eine Probefahrt mit dem Auto gemacht, bei dem o.g. Ordnungswidrigkeit zu Stande gekommen ist. Die Namen und Adressen der Personen hat sie sich allerdings nicht notiert.
Kann demzufolge auch nicht sagen wer der jenige auf dem Foto ist.
Meine Frage: kann ich das so schreiben und wenn ja, wie formuliere ich das Ganze richtig?

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Mfg

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Grundsätzlich ist es so, dass Ihre Freundin keine Angaben zur Sache, sondern lediglich zu Ihrer Person (also Personalien) machen muss. Daher sollte gut überlegt werden, ob hier überhaupt eine Aussage gemacht werden sollte.

Nach Ihrer Schilderung ist ein Blitzerfoto des Fahrers vorhanden, so dass eindeutig zu identifizieren sein sollte, dass Ihre Freundin nicht diejenige Person war, die den Geschwindigkeitsverstoß begangen hat.

Demnach bietet es sich an, dass Ihre Freundin unter Hinweis auf das Foto lediglich angibt nicht gefahren zu sein. Dies sollte genügen. Von der Geschichte darum (Probefahrt) sollte sie an dieser Stelle noch nicht unbedingt etwas erzählen. Es genügt, dass sie nachweisbar nicht gefahren ist, um sich zu entlasten.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochvormittag !


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

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