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Führerschein

Gefragt am 19.03.2010
09:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4036

 

Guten Tag,
ich musste vor 12 Jahren meinen Führerschein abgeben weil ich einen Unfall unter Alkohol und unerlaubten Entfernen vom Unfallort verursachte. Da mein Anwalt damals nicht gut war und er Einspruch eingelegt hat war ich wegen der langen Einspruchfrist 2 Jahre ohne Führerschein und habe Ihn nicht versucht ihn wieder zu bekommen. Jetzt ist meine Frage ob ich eine Neuerteilung oder Wiedererteilung von meinen Führerschein beantragen kann oder ob ich ihn neu machen muss und ob ich auch einen Idiotentest machen muss oder ist das schon verjährt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.03.2010
09:37 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 19.03.2010
09:49 Uhr

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Beantwortet am 19.03.2010 09:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4036

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, müssen Sie in der Tat einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dies tun Sie bei der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde oder dem Landratsamt. Eine MPU kann, muss aber nicht von Ihnen verlangt werden ...



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