Kategorie: Verkehrsrecht |
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Frage: Führerschein |
| Gefragt am 19.03.2010 09:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023 |
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, müssen Sie in der Tat einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Dies tun Sie bei der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde oder dem Landratsamt. Eine MPU kann, muss aber nicht von Ihnen verlangt werden. Da Sie den Führerschein im Zusammenhang mit Alkohol und einer Straftat verloren haben, ist nicht auszuschließen, dass Sie an einer MPU teilzunehmen haben. Dies würde Ihnen aber bei Antragstellung mitgeteilt. Bei Antragstellung beizubringen haben Sie noch ein Passbild und den Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Ob Sie erneut eine Fahrprüfung abzulegen haben, ist Einzelfallfrage. Die Fahrerlaubnisbehörde kann hierauf bestehen, wenn sie Anlass dazu hat, davon auszugehen, dass Sie nicht mehr die Fähigkeit besitzen, ein Fahrzeug im Verkehr zu führen. Da Sie seit zwölf Jahren nicht mehr fahren durften, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eien Fahrprüfung von Ihnen verlangt wird. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA |
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