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Kategorie: Verkehrsrecht

Frage: Überfahren einer roten Ampel

Gefragt am 08.12.2009 13:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Guten Tag,

ich bin bei rot über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Lt. heutigem Schreiben war es bereits über eine Sekunde rot, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Nun hat meine Mutter als Fahrzeughalterin den Befragungsbogen erhalten. Bilder waren nicht dabei, Angabe wielange bereits rot war auch nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bilder sonderlich viel aussagen würden da angegeben wird ich würde einen Daimler fahren, das stimmt nicht. Ich fahre einen VW Polo.

Wie verhalte ich mich bzw. meine Mutter am Besten, damit ich um das einmonatige Fahrverbot rummkomme. Ich kann es mir aus familären und beruflichen Gründen nicht erlauben den Führerschein einen Monat abzugeben.

Ich bitte hier um Info. Deckungszusage für einen eventuellen Einspruch wäre Formsache, da ich selbst im Versicherungskonzern arbeite wo ich meine Rechtsschutzversicherung habe.

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

es wird von der Behörde davon ausgegangen, dass die Halterin des Fahrzeuges auch die Fahrerin war und den Rotlichtverstoß begangen hat.

Ihre Mutter sollte daher angeben, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren hat. Die Ordnungsbehörde hätte nachzuweisen, dass sie tatsächlich doch gefahren ist, was ohne Foto aber nicht möglich sein wird. Angabe dazu, wer tatsächlich gefahren ist, muss die Mutter nicht machen. Wenn darüber hinaus die Angaben zum Fahrzeug nicht stimmen, sollte dies auch richtig gestellt werden.

Ein Einspruch der Mutter wäre nur dann angezeigt, wenn trotz der Angabe, dass sie nicht gefahren sei, ein Bußgeld gegen sie verhangen wird.

Ihre Rechtsschutzversicherung ist hier nicht in Anspruch zu nehmen, da Sie im Moment nicht Beteiligter im Verfahren sind.

Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Nachfrage
Hallo Herr RA Scholz,

ok soweit so gut. Vielen Dank.
Wenn meine Mutter aber wie zu erwarten das Lichtbild nachgeliefert bekommt was ist dann zu tun?

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
MfG

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn auf dem Foto Ihre Mutter nicht als Fahrerin identifiziert werden kann, braucht Sie das Bußgeld nicht zu bezahlen. Erlässt das Ordnungsamt gleichwohl einen Bußgeldbescheid, wäre dieser im Wege des Einspruches mit Aussicht auf Erfolg angreifbar.

Wer auf dem Lichtbild erkennen zu ist, darüber braucht sich Ihre Mutter ggü. der Ordnungsbehörde nicht zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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