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Überfahren einer roten Ampel

Gefragt am 08.12.2009
13:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4081

 

Guten Tag,

ich bin bei rot über eine rote Ampel gefahren und wurde geblitzt. Lt. heutigem Schreiben war es bereits über eine Sekunde rot, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Nun hat meine Mutter als Fahrzeughalterin den Befragungsbogen erhalten. Bilder waren nicht dabei, Angabe wielange bereits rot war auch nicht.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Bilder sonderlich viel aussagen würden da angegeben wird ich würde einen Daimler fahren, das stimmt nicht. Ich fahre einen VW Polo.

Wie verhalte ich mich bzw. meine Mutter am Besten, damit ich um das einmonatige Fahrverbot rummkomme. Ich kann es mir aus familären und beruflichen Gründen nicht erlauben den Führerschein einen Monat abzugeben.

Ich bitte hier um Info. Deckungszusage für einen eventuellen Einspruch wäre Formsache, da ich selbst im Versicherungskonzern arbeite wo ich meine Rechtsschutzversicherung habe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.12.2009
13:12 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 08.12.2009
14:03 Uhr

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Beantwortet am 08.12.2009 14:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4081

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Verkehrsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

es wird von der Behörde davon ausgegangen, dass die Halterin des Fahrzeuges auch die Fahrerin war und den Rotlichtverstoß begangen hat.

Ihre Mutter sollte daher angeben, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt das Fahrzeug nicht gefahren hat ...



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