Kategorie: Verkehrsrecht |
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Frage: Abbauen von Punkten |
| Gefragt am 23.06.2009 12:39 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Bewertung: 0,0 (von 5 Sternen)
zur Zeit nehme besuche ich ein Aufbauseminar für Punktesünder, da ich der Meinung war, mit 11 Punkten freiwillig an einem teilzunehmen. Davon haben wir bis heute 3 Sitzungen und das Fahren absolviert. Am 27.06.2009 wird die letze Sitzung stattfinden. Da ich mich im Termin geirrt habe und es eine Änderung auf einer Baustelle, also beruflicher Natur gegeben hat ist es mir nicht möglich, an diesem Termin dabei zu sein. Die Gruppe selber kann den Temin auch nicht gemeinschaftlich verlegen, da von denen Ihre Termine auf die Sitzung abgestimmt ist. Ich selber arbeite im Hauptschwerpunkt als Bauüberwacher für die Deutsche Bahn deutschlandweit. Zum Zeitpunkt der Sitzung bin ich 450 km von zu Hause entfernt. Diese Baustelle ist sehr kritisch und von mir vorbereitet worden, was auch einer Durchführung bedarf. Hierbei geht es um Einhaltung von Sperrpausen bei der Deutsche Bahn und die Konventionalstrafen bei Überziehung der Pausen sind nicht unerheblich. Selbst die anderen Sitzungen sind von mir mit entsprechend hohem Aufwand absolviert worden. Nach Aussage der Veranstalter ist es unmöglich für dieses Problem eine Lösung zu finden und sind der Meinung, dass die ersten 3 Sitzungen und das Fahren somit null und nichtig sind. Ich kann nicht glauben, das das der Weisheit letzter Schluss sein soll. |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Leider sehe ich keine andere Möglichkeit, als noch mal das Gespräch mit der Fahrschule/Kursveranstalter zu suchen. Einen Rechtsanspruch auf Verlegung des vierten Termins haben Sie nämlich leider nicht. Das Gespräch mit der Fahrschule sollten Sie deshalb suchen, da Sie mit der Fahrschule einen Vertrag geschlossen haben und diese somit Ihr Vertragspartner ist. Sicherlich sind der Fahrschule nicht die Hände gebunden, um Ihnen ausnahmsweise die Absolvierung des vierten Termins in einer späteren Sitzungsreihe zu genehmigen. Dies wird vom Gesetz nämlich nicht verboten, so dass dem Veranstalter insoweit auch nicht die Hände, zumindest nicht von Rechts wegen, gebunden sind. Hierbei, also bei der Verlegung lediglich des vierten Termins, würde es sich allerdings um eine Kulanz seitens der Fahrschule/Kursteilnehmer handeln, auf die Sie leider wie bereits gesagt keinen Anspruch haben. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben, auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Auch stehe ich Ihnen sehr gerne für eine weitergehende Interessenvertretung zur Verfügung. Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Fall einer Beauftragung in voller Höhe anrechnen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 |
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