Kategorie: Urheberrecht |
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Frage: Logo Kopie? |
| Gefragt am 05.10.2009 16:24 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1050 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Grundsätzlich ist hier fraglich, wer der Rechteinhaber des Logos ist. In der Regel ist dies der Urheber. Wenn hier eine Firma, also ein Unternehmen ein Logo trägt, ist regelmäßig auch der Firmeninhaber Rechteinhaber an dem Logo. Das Logo könnte eine eingetragene Bildmarke oder ein eingetragenes Geschmacksmuster sein. Ob das so ist, erfährt man bei Patent- und Markenamt http://www.dpma.de. Man kann sich das Logo also auch schützen lassen. Wenn sich Ihr Kunde das Logo hat schützen lassen, bestehen entsprechende Unterlassungsansprüche gegen die andere Firma. Wenn das Logo noch nicht geschützt ist, ist es deutlich schwieriger einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Im vorliegenden Fall muss aber – ungeachtet, ob das Logo geschützt ist oder nicht – zunächst geprüft werden, inwieweit hier tatsächlich eine Identität zwischen den Logos vorliegt. Auf den ersten Blick sehen sich die Logos zwar ähnlich und weisen im Grundgedanken Ähnlichkeiten auf. Ob hier jedoch eine urheberrechtsverletzende Identität angenommen werden kann, ist dennoch fraglich. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Golmsdorfer Straße 11 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: steffan.schwerin@hotmail.de Internet: www.raschwerin.de |
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