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Vortäuschen eines KFZ-Diebstahls

Gefragt am 12.12.2012
14:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4048 | Bewertung 4.3/5

 

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen.
Darin heisst es..."in der Ermittlungssache Vortäuschen eines KFZ-Diebstahls....ist Ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich." Termin ist nächste Woche Dienstag!

Was habe ich zu befürchten, wie hoch ist eine eventuell zu erwartende Strafe? Muss ich mich äußern bzw. soll ich das tun?

Bitte helfen Sie mir, damit ich schadlos aus dieser Sache herauskomme. Ich bin polizeilich noch nie aufgefallen und habe keine Vorstrafen. Ein sauberes pol. Führungszeugnis ist für die Ausübung meiner Arbeit immens wichtig (Versicherungsbranche).

Vielen Dank schon jetzt für Ihre schnelle Antwort

MFG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.12.2012
14:19 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 12.12.2012
14:57 Uhr

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Beantwortet am 12.12.2012 14:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4048 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem vorgetäuschtem KFZ-Diebstahl kommt in erster Linie eine Strafbarkeit wegen Betruges (§ 263 StGB) in Betracht, wenn Sie bereits wahrheitswidrig Meldung bei Ihrer Versicherung gemacht haben, um eine Versicherungsleistung zu erhalten. Bereits der Versuch ist strafbar. Selbst Handlungen im Vorfeld des Versuchs werden nach § 265 StGB geahndet. Haben Sie den vorgetäuschten Diebstahl auch gegenüber einer Behörde oder einer anderen zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle angezeigt, kommt eine Strafbarkeit nach § 145d StGB in Betracht ...



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Fragesteller
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