Kategorie: Strafrecht |
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Frage: Steuerhinterziehung? |
| Gefragt am 18.06.2009 09:16 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Bewertung: 0,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo, zur Fage:
Wenn es zu keiner zeitlichen Zäsur bei der Festsetzung kam und dem Fiskus kein Schaden entstanden ist, ist es keine Steuerverkürzung (bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Begriffsdefinition handelt). Wenn gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und hierdurch Steuern verkürzt wurden, liegt eine Steuerhinterziehung vor. Die Frage nach der verdeckten Gewinnausschüttung kann von einem Anwalt nur dann seriös beantwortet werden, wenn die Ermittlungs- Strafakte eingesehen wurde. Dies betrifft in diesem Punkt gerade die Frage des Vorsatzes. Aber bitte beachten Sie, dass Sie mit der Steuererklärung die Vollständigkeit und Richtigkeit versichert haben (dürften). Von daher wird ein Richter - meine Prognose - Ihnen diesbezüglich keinen Glauben schenken. Sie sollten auf jeden Fall einen erfahrenen Anwalt als Verteidiger engagieren. Dieser kann gegebenenfalls auch noch im Termin der Hauptverhandlung durch "geschicktes, fachliches Reden" einen "schmerzlosen" Verfahrensausgang rausholen. Ohne Verteidiger würde ich nichts unternehmen! Besten Gruss |
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