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Nötigung

Gefragt am 09.08.2011
18:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4141 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt,
ich habe ein Schreiben des Bürgermeisters, in dem er schreibt:
Sollten Sie bis zum........ die von uns geforderte Baulast unterschreiben besteht kein Anlass zur Eintragung einer Veränderungssperre auf Ihrem Grundstück.

Hintergrund ist, dass die Gemeinde eine Baulast von uns haben möchte, damit die Gemeinde ein Gebäude an der Grenze errichten kann.
Steht in dem Schreiben nicht auch zwischen den Zeilen eine Nötigung? Man droht uns, das Grundstück wertlos zu machen (es soll wohl wieder Ackerland werden, ist jetzt Bau-Gewerbegrund), wenn nicht unterschrieben wird.
Ich fühle mich erpresst und genötigt und in meinen Rechten beschnitten.
Was sagen Sie dazu?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.08.2011
18:27 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 09.08.2011
18:31 Uhr

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Beantwortet am 09.08.2011 18:31 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4141 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

In der Tat kann man darin ein strafbares Verhalten der Gemeinde bzw. des Bürgermeisters erkennen.

Hier kommen sowohl eine Nötigung als auch eine Erpressung in Betracht.

Sie sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und unter Verweis auf die Strafbarkeit die Forderung zurückweisen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann ...



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