Kategorie: Strafrecht |
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Frage: BTM und Füherschein |
| Gefragt am 20.02.2011 14:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Sachverhalt: |
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Beantwortet von Stefan Steininger (Profil ansehen)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Gerne beantworte ich Ihre Frage basierend auf Ihren Angaben wie folgt: Sie sollten unbedingt einen Verteidiger beauftragen! Wie es weitergeht, haengt natuerlich vom Ergebnis der Blutentnahme ab. Auf jeden Fall sollten Sie den Fuehrerschein nicht freiwillig abgeben und einer Beschlagnahme wiedersprechen. Unklar ist in diesem Zusammenhang, wie es zum positiven Schnelltest kam. Eigentlich koennen die Medikamente dies nicht ausloesen. Aber auch hierzu wird ein Verteidiger nach erfolgter Einsicht in die Ermittlungsakten Stellung nehmen. Der Entzug der Fahrerlaubnis fuehrt nicht zwangslaeufig zum Verlust des Jobs. Auch hier muessen andere Umstaende hinzukommen. Wichtig ist jetzt auf jeden Fall, das ein Verteidiger Akteneinsicht nimmt und dann Stellung nimmt. Machen Sie solange keine Aussage. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Gerne vertrete ich Sie. Mit freundlichen Gruessen RA Steininger |
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