Kategorie: Strafrecht |
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Frage: Briefe gefälscht - Anzeige wegen Betrug |
| Gefragt am 03.09.2010 14:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
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Hallo und vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage! |
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Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
welche Strafe Sie zu erwarten haben, hängt zunächst davon ab, ob auf Sie Jugendrecht oder Erwachsenenrecht anzuwenden ist. Bis 18 Jahre Jugendrecht, 18 - 21 Jahre Einzelfallentscheidung und wenn Sie bereits über 21 sind, wird Erwachsenenstrafrecht angewendet. Unter der Voraussetzung, dass bei Ihnen Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, beträgt der theoretische Strafrahmen nach § 267 StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Da Sie Ersttäter und geständig sind, vermute ich, dass Sie mit einer Geldstrafe davon kommen, die zwischen 5 und 90 Tagessätzen liegen wird. Das kommt darauf an, ob Sie einen strengen oder einen milden Richter bekommen. Ein Tagessatz ist 1/30 Ihrer Nettoausbildungsvergütung. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller Rechtsanwalt |
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