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Kategorie: Strafrecht

Frage: Briefe gefälscht - Anzeige wegen Betrug

Gefragt am 03.09.2010 14:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Hallo und vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!

Erstmal zum Sachverhalt. Ich habe seit kurzen einen Ausbildungsplatz und komme gerade so über die Runden. Vorstrafen habe ich nicht und habe mir auch sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen.
Vor ein paar Monaten habe ich jedoch eine große Dummheit begangen.

Via eBay habe ich eine DVD verkauft. Kurz nach dem Auktionsende hat der Käufer jedoch nur Ärger gemacht. Geschrieben das er die DVD doch nicht haben wolle, sie sich schon wonaders gekauft habe, kein Geld hat etc. Der Käufer hat sich dabei in Lügen verstrickt und da ich wie bereits gesagt ein minimales Gehalt habe bestand ich jedoch darauf immerhin hatte er ja mitgeboten und mir wurden von eBay Gebühren berechnet. Via Paypal (eBays Lieblings-Zalungsoption) hat der Käufer später dann auch bezahlt. Die DVD wurde bei Anwesenheit eines Zeugens als Großbrief (wie es in der Beschreibung auf ebay auch stand) verschickt. Kurz darauf behauptete der Käufer die DVD sei nicht angekommen und meldete dies Paypal die mir das Geld abgezogen haben und dem Käufer zurückgaben. Ziemlich verärgert und misstrauisch da der Käufer sich im Vorfeld schon in Lügen verstrickt hatte, nicht bezahlen wollte und angeblich kein Geld hatte googelte ich etwas und fand im Internet heraus das es neuer Trend ist Dinge per Paypal zu bezahlen und das Geld zurückzufordern. Denn Paypal macht seine eigenen Gesetze. Sauer (und dumm) wie ich war habe ich zu dem Zeitpunkt nicht einsehen wollen so machtlos zu sein während der Käufer (in meinen Augen) die DVD und sein Geld wieder hatte ich meine Miete nicht bezahlen konnte.
Ich habe einige Briefe gefälscht und sie ihm zugesendet (von der Post: Sendebestätigung, Anwalt, Manung etc.) und ihm auch so geschrieben um ihm die Chance zu geben zuzugeben das die DVD doch noch angekommen ist. Darauf reagierte er nicht stattdessen schrieb er mir und fragte ob die Briefe von mir sein. Ehrlich wie ich bin und da mir die Dummheit sels leid tat gab ich zu sie gefälscht zu haben und entschuldigte mich. Ich war zwar der Meinung immer noch betrogen worden zu sein bot ihm jedoch aus Schuldgefühlen an die DVd neu zu kaufen und ihm zu schicken. Das lehnte er ab (vermutlich weil er sie ja eh schon hatte) und schaltete seinen Anwalt ein. Dieser fragte ebenfalls ob die Briefe von mir waren und auch hier gab ich es sofort zu und entschuldigte mich.Der Anwalt meinte für ihn und seinen Mandanten wäre die Sache erledigt wenn ich die Anwaltskosten beazhlen würde die waren ca. 260 Euro hoch und das tat ich auch indem ich mir Geld lieh.

Jetzt kam vor ein paar Tagen ein Schreiben von der Polizei: Vorladung als Beschuldigter wegen Betrug.

Meine Frage: Welche Strafe erwartet mich? Ich hatte vor zu dem Termin zu gehen und auch da wieder die Wahrheit zu sagen und es zuzugeben (die Briefe haben sie wahrhscheinlich sowieso als Kopie). Ich habe große Angst meinen Ausbildungsplatz wegen dieser Dummheit zu verlieren - wird es ein Gerichtsverfahren geben?

Vielen, vielen Dank

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

welche Strafe Sie zu erwarten haben, hängt zunächst davon ab, ob auf Sie Jugendrecht oder Erwachsenenrecht anzuwenden ist. Bis 18 Jahre Jugendrecht, 18 - 21 Jahre Einzelfallentscheidung und wenn Sie bereits über 21 sind, wird Erwachsenenstrafrecht angewendet.
Unter der Voraussetzung, dass bei Ihnen Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, beträgt der theoretische Strafrahmen nach § 267 StGB Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
Da Sie Ersttäter und geständig sind, vermute ich, dass Sie mit einer Geldstrafe davon kommen, die zwischen 5 und 90 Tagessätzen liegen wird. Das kommt darauf an, ob Sie einen strengen oder einen milden Richter bekommen.
Ein Tagessatz ist 1/30 Ihrer Nettoausbildungsvergütung.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

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