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angeblicher Warenbetrug

Gefragt am 28.10.2009
16:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6208 | Bewertung 5/5

 

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe vor geraumer Zeit bei Ebay als Privatverkäufer ein Handy im Wert von 200 Euro verkauft und dieses wie vereinbart mit dem Käufer als Päckchen abgeschickt.Nun soll angeblich die Ware beim Käufer nicht angekomen sein und dieser hat nun auch Strafanzeige bei der Polizei wegen angeblichen Warenbetrug gestellt.Von der Polizei habe ich am kommenden Donnerstag eine Vorladung zur Vernehmung erhalten.Was soll ich jetzt tun?
Päckchen sind ja nun leider unversichert bei der DHL,ich bekam dort auch keinen Beleg oder ähnliches.Bin ich als Privatverkäufer bei Ebay verpflichtet,den Schaden zu beheben,denn ich hatte mal gehört,das dort bei Privatverkäufern der Versand auf Gefahr des Empfängers geht,stimmt das?
Was sollte ich nun tun? Ich bin schon soweit und möchte dm Käufer ein neues Handy kaufen,was aber erheblich mehr kosten würde.
Muss ich zur Polizei zur Vernehmung trotz Vorladung?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.10.2009
16:56 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 29.10.2009
10:09 Uhr

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Beantwortet am 29.10.2009 10:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6208 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Strafrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

als Beschuldigter müssen Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung. Sie sind nicht einmal gehalten, den Termin abzusagen. Sie brauchen einfach nicht erscheinen.

Etwas anderes gilt dann, wenn Sie von der StA geladen worden sind. Dann müssen Sie erscheinen, brauchen aber zur Sache nichts aussagen.

Bei Verbraucherverträgen trägt die Transportgefahr der Empfänger, § 447 BGB.

Grundsätzlich hätten nicht Sie zu beweisen, dass Sie das Päckchen versandt haben, vielmehr wäre Ihnen nachzuweisen, dass Sie dies nicht getan haben ...



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