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Kategorie: Steuerrecht

Frage: Untermiete

Gefragt am 08.09.2010 14:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Guten Tag, meine Frau und ich sind Rentner und von einer Steuererklärung befreit.Unsere Wohnung ist uns jetz zu groß und wir wollen ein Zimmer zeitweise untervermieten.
Frage: 1.Muß wegen der Mieteinnahme jetzt eine Steuererklärung abgegeben werden.2. Wenn ja, als was oder unter welcher Position muß die Untermiete, (weniger als 400,- €)deklariert werden, zumal ja Strom, Wasser, Heizung abgezogen werden müssten- eben Untermiete-
Besten Dank

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Einkünfte bei gemeinsamer Veranlagung mehr als 15.668 Euro im Jahr betragen. Um zu ermitteln, ob dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie die Einkünfte aus der Untervermietung und Ihre anderen Einkünfte zusammenrechnen.

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, dann sind die Einkünfte aus der Untervermietung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben.
Ausgaben für Strom Wasser und Heizung können als Betriebsausgaben von den 400 Euro abgezogen werden, soweit sie nur durch die Untervermietung entstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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