Kategorie: Steuerrecht |
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Frage: Schlechter Steuerberater was nun ? |
| Gefragt am 17.06.2009 02:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028 |
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo, zunächst ist es sehr gut, dass Sie die "Beweise" gesichert haben. Sie sollten auch - vorsichtshalber - die Telefonate (die Verbindungsdaten) speichern (z.B. ISDN Monitor) damit Sie einen entsprechenden Beweis führen können.
Aber es scheint, als hätten Sie hieran gedacht. Zur Rechtslage: Sie haben alles gemacht, damit der Steuerberater seine Pflichten hätte erfüllen können. Hierzu war der Steuerberater auch verpflichtet; andernfalls hätte er das Mandat ablehnen müssen. Die Rechtsnatur eines Steuerberatervertrages ist umstritten. Wenn der Steuerberater die Unterlagen inkl. Mai noch bearbeiten soll, sollten Sie ihm eine Frist setzen. Textvorschlag: "Anrede, setze ich Ihnen eine Frist zur Erstellung meiner Buchhaltung gemäß dem Ihnen erteilten Auftrag bis zum ... (Anm.: konkretes Datum, 14 Tage sind angemessen). Sollten Sie die Buchhaltung bis dahin nicht fertiggestellt und mir entsprechend schriftlich bestätigt haben, werde ich einen anderen Steuerberater mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen und Ihnen etwaige Mehrkosten berechnen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, setze ich Ihnen obige Frist zur Herausgabe meiner Unterlagen Mai 2009.". Wenn die Verspätungszuschläge nur kamen, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig dem Finanzamt durch den Steuerberater vorgelegt wurden - Sie also kein Verschulden trifft - haftet der Steuerberater auf Schadensersatz in Höhe der Verspätungszuschläge. Sie sollten ihm eine Zahlungsfrist schriftlich setzen (konkretes Datum !). Dann befindet er sich in Verzug, sollte er nicht zahlen. Danach könnten Sie auch den Rechtsweg - Klage / Mahnbescheid - beschreiten. Je wie Sie es wollen. Ich hoffe, geholfen zu haben. Viel Glück. |
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