Kategorie: Steuerrecht |
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Frage: Probleme mit dem Steuerberater |
| Gefragt am 30.10.2009 04:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031 |
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Guten Tag, ich habe folgendes Problem: |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrte Ratsuchende ,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen: Auch mündliche Abreden mit Ihrer Steuerberaterin sind natürlich wirksam.Im Endeffekt müssen Sie auch nur für das bezahlen,was Sie nachweisbar in Auftrag gegeben haben.Sofern Ihre Steuerberaterin also ungerechtfertigte da nicht vereinbarte Posten in Rechnung stellt,sollte in der Tat Widerspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch gegen die Nichtberücksichtigung des Heimarbeitsplatzes Aussicht auf Erfolg hat,kann ohne nähere Kenntnis der Situation leider nicht abschließend beurteilt werden. Sie schrieben,dass die Steuerberaterin Ihnen von der Einspruchseinlegung abgeraten hat,Sie diesen Einspruch aber dennoch Eingelegt haben,was sich zum Nachteil ausgewirkt hat.Eine Pflichtverletzung der Steuerberaterin ist insoweit nicht ersichtlich,da Sie ja einen Hinweis erteilt hatte und Sie sich dennoch zur Einspruchseinlegung entschieden haben.Bitte konkretisieren Sie,was Sie gegebenenfalls als Pflichtverletzung in diesem Zusammenhang werten. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Auch stehe ich Ihnen sehr gerne für eine weitergehende Interessenvertretung zur Verfügung. Den hier im Forum geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Fall einer Beauftragung in voller Höhe anrechnen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend! Mit freundlichem Gruß Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 |
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