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Kategorie: Steuerrecht

Frage: ohne

Gefragt am 12.08.2009 21:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Die Firma soll verkauft werden. Geschwister A und B haben andere qualifizierte Berufe. A wurde die Firma aus steuerlichen Gründen geschenkt und führt den Betrieb seit sieben Jahren auf dem Papier. A zahlt Renten an B und C (C = Vater). A will unabhängig von der Firma sein und an B verkaufen für den Preis der Bankverbindlichkeiten, bekommt aber dafür eine Rente. Oder für 10.000.000 (abstrakte Variable) an einen Investor. Welche Steuern fallen jeweils an? Sollte A aus steuerlichen Gründen besser noch drei Jahre warten, um die 10 Jahre als Eigentümer absolviert zu haben, um bei Verkauf von der Steuer für den Erlös befreit zu werden? Ist das so? Verkauft A an B, würde B dann ebenfalls an einen Investor zum selben Preis verkaufen wollen. B hat dann aber den Betrieb noch keine 10 Jahre geführt. B zahlt an A und C eine Rente, solange B auf dem Papier den Betrieb führt. Wie hoch sind die Steuern? Was ist, wenn kein geeigneter Investor gefunden wird? C führt offiziell als Pächter den Betrieb und ist schon sehr alt. C ist mit den Verkaufsmodulen A an B oder Investor, B an Investor einverstanden.

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mit Einstellung Ihrer Frage diese mit Ihrem Namen öffentlich ist. Möglicherweise können Sie aber mit der Geschäftsführung eine Löschung des Textes vereinbaren. Ich werde noch heute Abend eine ensprechende Nachricht absenden.

Darüber hinaus entnehmen ich Ihrem Angaben, dass Sie eine diskrete Bearbeitung und ein Antwort nicht öffentlich einsehbar wünschen. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, mir Ihre eMailadresse zu senden, damit ich Ihre Frage auch diskret bearbeiten und Ihnen nicht öffentlich antworten kann.

Meine Kontaktdaten sind

Andreas Scholz
Luisenstraße 4
78464 Konstanz

Tel: 07531 8020646
Fax: 07531 8020645
eMail: RA.Scholz@Rechtsanwaltskanzlei-Scholz.de

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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