Kategorie: Sozialversicherungsrecht |
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Frage: Vermögensanrechnung bei Erhalt von Grundsicherung |
| Gefragt am 25.10.2010 20:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
Ich bin vom Amtsgericht zum Betreuer einer behinderten 22jährigen Frau für alle Angelegenheiten bestellt. Die betreute junge Frau hat einen Schwerbehindertenausweis (100%), arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und wohnt auch dort in einem Wohnheim.Sie bezieht Grundsicherung und erhält einen monatlichen Werkstattlohn von ca. 125,- €. |
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Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt: Zunächst muss entschieden werden, ob man eine Einmalzahlung nimmt oder die monatliche Zahlung. Soweit möglich sollte ärztlicherseits die Lebenserwartung der Betreuten bestimmt werden. So makaber es klingt, aber dann kann man in etwa errechnen, ob sich die monatlich Zahlung lohnt oder die Einmalzahlung. Wenn die Frau noch mindestens 20 Jahre lebt, lohnt sich schon die monatliche Zahlung. Weiterhin wäre zu fragen, ob Ihre Betreute vielleicht einen großen Wunsch hat, den man ihr mit der Einmalzahlung erfüllen kann. Ansonsten sollten Sie darauf achten, dass das Geld gut und sicher angelegt wird. Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen. Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich. Mit freundlichen Grüßen Steffan Schwerin Rechtsanwalt Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin Brändströmstraße 10 07749 Jena Tel.: 03641 801257 Fax: 032121128582 Email: raschwerin@raschwerin.de Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Nachfrage Rückantwort |
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