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Kategorie: Sozialversicherungsrecht

Frage: Vermögensanrechnung bei Erhalt von Grundsicherung

Gefragt am 25.10.2010 20:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen) Vermögensanrechnung bei Erhalt von Grundsicherung , 4.3 von 5 bei 1 Bewertungen Ich bin vom Amtsgericht zum Betreuer einer behinderten 22jährigen Frau für alle Angelegenheiten bestellt. Die betreute junge Frau hat einen Schwerbehindertenausweis (100%), arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und wohnt auch dort in einem Wohnheim.Sie bezieht Gr

Ich bin vom Amtsgericht zum Betreuer einer behinderten 22jährigen Frau für alle Angelegenheiten bestellt. Die betreute junge Frau hat einen Schwerbehindertenausweis (100%), arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und wohnt auch dort in einem Wohnheim.Sie bezieht Grundsicherung und erhält einen monatlichen Werkstattlohn von ca. 125,- €.
Im Jahr 1999 habe ich Geld der Betreuten aus dem Hausverkauf der tötlich verunfallten Eltern mündelsicher in einem Versicherungsdepot angelegt. Im Dezember 2011 kommt es zur Auszahlung von einmalig 18.359,00 € oder zur Zahlung einer lebenslangen Rente von monatlich 75,70 €.

Worauf muß ich achten, damit meiner Betreuten möglichst viel vom geerbten Geld erhalten bleibt?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst muss entschieden werden, ob man eine Einmalzahlung nimmt oder die monatliche Zahlung.

Soweit möglich sollte ärztlicherseits die Lebenserwartung der Betreuten bestimmt werden. So makaber es klingt, aber dann kann man in etwa errechnen, ob sich die monatlich Zahlung lohnt oder die Einmalzahlung.

Wenn die Frau noch mindestens 20 Jahre lebt, lohnt sich schon die monatliche Zahlung.

Weiterhin wäre zu fragen, ob Ihre Betreute vielleicht einen großen Wunsch hat, den man ihr mit der Einmalzahlung erfüllen kann.

Ansonsten sollten Sie darauf achten, dass das Geld gut und sicher angelegt wird.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage
Danke für die schnelle Antwort !
Hier meine Nachfrage:
Die Betreute hat eine normale Lebenserwartung. Darum kann die Zahlung der lebenslangen Rente in Frage kommen.
Was wird aber das Sozialamt in Euro verrechnen und als Vermögen ansehen, wenn sie sich für die Rente oder die Einmalzahlung entscheidet?
Denkbar wäre auch eine Kapitalauszahlung von 3000,00 € und den Rest verrenten zu lassen, um möglichst viel vor dem Zugriff des Sozialamtes zu retten.

Rückantwort
Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

In diesem Fall wäre eine lebenslange Zahlung zu bevorzugen.

Das Geld sollte auf jeden Fall verrentet werden, da ansonsten das Sozialamt Zugriff nehmen würde.

Welchen Betrag genau das Sozialamt in Beschlag nehmen würde, kann ich leider nicht genau sagen; dazu fehlen weitere Informationen.

Allerdings ist man mir einer Verrentung und dem von Ihnen schon selbst vorgeschlagenen Modell auf einem sicheren Weg.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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