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Kategorie: Sozialrecht

Frage: Unfallrente wg. Wegeunfall

Gefragt am 02.02.2010 20:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Unfallrente wg. Wegeunfall , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Ich hatte vor etwa 5 Jahren einen Wegeunfall und eine schwere Sprungelenksverletzung, die nun seit 12 Monaten - nach verschiedenen Gutachten - zu einer Rente auf unbestimmte Zeit mit einer MDE von 20% geführt hat. Die Unfallfolgen behindern mich erheblich beim Sport, Autofahren, etc. Ich habe S

Ich hatte vor etwa 5 Jahren einen Wegeunfall und eine schwere Sprungelenksverletzung, die nun seit 12 Monaten - nach verschiedenen Gutachten - zu einer Rente auf unbestimmte Zeit mit einer MDE von 20% geführt hat. Die Unfallfolgen behindern mich erheblich beim Sport, Autofahren, etc. Ich habe Schmerzen, Schwellungen, etc. daher auch die MDE von 20%, die mehrfach durch BG-Gutachten festgestellt wurde.

Nun fragt die Berufsgenossenschaft aktuell bei meinem Arbeitgeber nach, ob mir durch die Unfallfolgen ein Verdienstausfall entstanden ist, was nicht der Fall ist. Ich bin Abtl.Leiter; die Verletzung ist hinderlich aber stört nur bedingt beim sitzenden Job.

Was kann der Hintergrund der Frage sein?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Was sich die Berufsgenossenschaft dabei denkt, kann ich natürlich auch nur mutmaßen, da ich die tatsächlichen Motive nicht kennen kann.

Die Anfrage der BG ist aber nicht als beunruhigend oder negativ zu werten. Ich schätze die Frage wurde deshalb gestellt, da die BG sich versichern möchte, ob der Arbeitgeber gegebenenfalls Ersatzansprüche aufgrund von Verdienstausfall gegen die BG stellen kann.

Dies ist aber nach Ihrer Schilderung nicht der Fall, da Sie ja keinen Verdienstausfall bzw. Kürzungen erlitten haben.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine
völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

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