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Kategorie: Sozialrecht
Frage: Gesetzliche Betreuung und ihre Beendigung
Einsatz: € 25,00

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich brauche stabile Argumente, um ein Ende für meine gesetzliche Betreuung (Gesundheitsfürsorge) zu finden.

Ich habe eine endogene Psychose (Schizophrenie), ICD-10 F 25.2. Derzeit ruhend, da durch Medikamente sehr gut eingestellt.

Die Betreuung geht über 10,5 Jahre. Ich hatte sieben Krankheitsphasen. Die letzte Krankenhausentlassung liegt 1 Jahr zurück.

Mein Arzt sagt, ich brauche noch 2 Jahre Betreuung, dies seien Erfahrungswerte, meine Betreuerin will die Betreuung jetzt nicht beenden, stützt sich auf den Arzt.

Es gibt solche und solche Richter: die einen sagen, 1 Jahr nach Beendigung des letzten Krankenhausaufenthaltes reicht als "Bewährungsphase" vollkommen aus, andere sagen, es müssten 2 Jahre sein.

Wie lautet eine ausführliche juristische Argumentation zur Beendigung meiner Betreuung? Ich kenne § 1896 BGB: Gegen den Willen des Betreuten kann eine Betreuung nicht bestellt werden. Frage: wie kann ich dieses Argument juristisch vertiefen, untermauern, erweitern?


Vielen Dank für eine Antwort

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:


Sie haben insoweit Recht, als dass die Betreuung grundsätzlich dann aufgehoben werden kann und muss, wenn Sie es wünschen und vor allem wenn der Zweck der Betreuung weggefallen ist, es also zu Ihrem Wohle ist, dass die Betreuung aufgehoben wird ( dies wäre kompakt ausgedrückt die Begründung in Ihrem Fall).

Dies ist vor allem eine medizinische Frage, so dass Ihr Arzt hier durch aus Recht haben könnte.

Ein entsprechendes Schreiben kann im Rahmen einer Erstberatung leider nicht erstellt werden. Zudem fehlen wichtige Fakten, wie etwa Einsicht in die Krankenakten, Korrespondenz mit Gerichten/Behörden etc.

Ich rate Ihnen daher an, einen im Familienrecht erfahrenen Kollegen mit der abschließenden und vollumfänglichen Klärung der Sachlage zu beauftragen und dann gegebenenfalls die notwendigen Schritte vor dem zuständigen Betreuungsgericht einzuleiten.

Nachfolgend habe ich Ihnen einen sehr interessanten Link zu diesem Themenkomplex beigefügt, welchem Sie entnehmen können, wann eine Betreuung aufgehoben werden kann/muss:

http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort15500_242.html


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und ein erholsames Wochenende!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774
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