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Anrechnung der Umweltprämie auf ALG 2

Gefragt am 06.11.2009
14:29 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3798

 

Sehr geehrte Damen und Herrn,
der Autohändler hat mir beim Neuwagenkauf die Umweltprämie vom Kaufpreis abgezogen, und sich um die Beantragung gekümmert. Die Prämie ist daher nicht auf mein Konto überwiesen worden. Kann mir die ALG 2 Behörde dennoch die Prämie auf meine ALG 2 Leistung anrechnen? Mein Widerspruch wurde bereits abgelehnt, hat eine Klage Aussicht auf Erfolg? Wenn ja wie formuliere ich diese Klage bzw. welche Kosten können entstehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.11.2009
14:29 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 06.11.2009
14:52 Uhr

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Beantwortet am 06.11.2009 14:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3798

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie beziehen ALG 2. Von daher haben Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Prozesskostenhilfe, so dass Sie für die Beauftragung eines Anwaltes keine Kosten aufzubringen hätte. Gewönnen Sie, entstünden Ihnen gar keine Kosten, verlieren Sie, so hätten Sie, falls sich die Gegenseite eines Anwaltes bedient, nur dessen Kosten zu tragen.

PKH wird aber nur gewährt, wenn der zu stellende Antrag nach summarischer Prüfung nicht mutwillig erscheint und hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht.

In Ihrem Falle würde die Klage Aussicht auf Erfolg versprechen. U. a. das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in seiner Entscheidung vom 22 ...



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