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Wohnung Räumen nach Wohnrechtsablauf
Gefragt am 12.06.201311:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4306
Die Oma meines Mannes ist verstorben und hatte zu Lebzeiten ein Lebenslanges Wohnrecht in unserem Haus. Bis wann müssen die Erben nun die Wohnung Räume. Bzw. Freigeben ? Ein separater Mietvertrag ist nicht vorhanden.
Fragesteller
Gefragt am 12.06.2013
11:40 Uhr
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Beantwortet am 12.06.2013 12:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4306
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Antwort von Andre Stämmler (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte Ratsuchende,
das Wohnrecht erlischt hier mit dem Tod. Der Eigentümer kann also frei über die Wohnunng/den Hausteil verfügen. Die Erben haben hier keinerlei Ansprüche ...
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