Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Wer muss hier bezahlen? Sachschaden |
| Gefragt am 30.09.2009 09:44 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vorab empfehle ich Ihnen, die von der Gegenseite behauptete Beschädigung der Versicherung zu melden, um nicht Meldezeit nicht verstreichen zu lassen. Dies Kostet Sie nichts. Machen Sie Ihrer Versicherung gleich klar, dass Sie keinen Schaden verursacht haben. Im Übrigen gilt folgendes: Wenn Sie zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden sollen, so muss Ihnen auch bewiesen werden können, dass Sie einen Schaden verursacht haben. Wenn es hierfür keine Zeugen gibt und auch an Ihrem Fahrzeug kein Schaden ersichtlich ist, der auf einen Zusammenstoß mit der Parkplatzsperre hindeutet, so werden Sie keinen Schadensersatz leisten müssen, da Ihnen hier ein schadensverursachendes Verhalten nicht nachzuweisen sein wird. Rechtstechnisch muss derjenige, der behauptet, Sie hätten einen Schaden verursacht, diese Behauptung vor Gericht auch beweisen können. Dies wäre wie erwähnt in Ihrem Falle nur durch Zeugen, allenfalls noch durch Augenscheinnahme Ihres Fahrzeuges und dort vorhandener Beschädigungen möglich. Können Zeugen nicht genannt werden und hat Ihr Fahrzeug keine "verdächtige" Beschädigung, so brauchen Sie nicht zu befürchten, dass ein Gericht Sie zu Schadensersatzzahlungen verurteilen wird. Werden Sie aber gleichwohl von der Gegenseite zur Zahlung aufgefordert, zahlen Sie nicht, sondern schalten Sie einen Rechtsvertreter ein. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach. Mit freundlichen Grüßen Andreas Scholz, RA Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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