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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: WEG-Recht

Gefragt am 15.11.2010 12:37 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Im Mai 2009 habe ich drei Eigentumswohnungen gekauft.
Der Verkäufer hat mich nicht darüber informiert, dass ein
Gerichtsverfahren seit dem 15.Januar 2009 läuft in dem er Kläger ist.Das Urteil vom Juni 2010 ist zu Ungunsten des Verkäufers aus-
gegangen. Da ich persönlich weder Kläger noch Beklagter war, meine
Frage?
Können Kosten aus dem Urteil gegen den Verkäufer auf mich zukommen.

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ob aus dem gerichtlichen Urteil auch Kosten zu Ihren Lasten entstehen können, kann nicht abschließend beurteilt werden. Das kommt darauf an, um was es in dem Gerichtsverfahren geht.

Gern können Sie mir weitere Einzelheiten mitteilen und ich komme in der kostenlosen Nachfrage darauf zurück.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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