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Verjährungsfrist

Gefragt am 14.10.2014
19:00 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2422

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich 2010 an einer Gbr beteiligt. Die Geschäfte liefen nicht wie erwartet. Die privaten Rücklagen waren leider schneller als erhofft aufgebraucht. Ich lieh mir privat von einem Bekannten 2500,-€ ( 2010 ) für eine weitere Beteiligung an der Firma.
Ich bin jetzt immer noch dabei, die Verbindlichkeiten der Firma ( 2011 abgemeldet) zurück zu zahlen. Der Bekannte fragt selbstverständlich immer wieder nach seinem Geld. Ich arbeite seit 2011 wieder als Facharbeiter, gönne mir weder Urlaub noch Essen gehen etc.. Ich will es Ihm natürlich zurück zahlen, aber momentan sind 50 Euro für mich immer noch viel Geld. Jetzt droht er mit dem Gang zum Anwalt. Ich meine die Schulden sind jetzt verjährt ( Ich werde trotzdem den Verbindlichkeiten natürlich nachkommen, aber es wird noch ca. ein Jahr dauern, bis ich durch Abzahlungen Luft habe? Wie verhalte ich mich jetzt, was mache ich, wenn ich Post von seinem Anwalt bekomme?

Für Ihre Mithilfe vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.10.2014
19:00 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 14.10.2014
19:53 Uhr

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Beantwortet am 14.10.2014 19:53 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2422

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zwar unterliegt der Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag grundsätzlich der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Fraglich ist aber, wann die Frist zu laufen begonnen hat, was sich nach § 199 BGB bestimmt.

Wurde eine bestimmte Laufzeit des Darlehens vereinbart (z.B. rückzahlbar bis zum 31 ...



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Kommentare anderer Experten


 Bernhard Müller
Bernhard Müller
Hinzugefügt am 14.10.2014 20:30:46 Uhr

Hinzu kommt noch, dass die Verjährung solange gehemmt ist, wie Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner laufen (§ 203 BGB), so dass auch die Raten, die 2010 eventuell fällig waren, wahrscheinlich noch nicht verjährt sind.


 Bernhard Müller
Bernhard Müller
Hinzugefügt am 14.10.2014 20:27:24 Uhr

Hinzu kommt noch, da






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