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Verjährung Schadensersatz nach Straftat

Gefragt am 26.01.2010
12:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6559 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag!
Ich bin 2006 wegen Urkundenfälschung und Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Gestanden habe ich die Tat 2004 bzw. 2005. Die Geschädigten haben bisher keine Schadensersatzforderung gestellt und sich auch sonst in keiner Weise an mich gewandt. Dennoch möchte ich gerne wissen, wie lange ich damit rechnen muss, dass eine Zivilklage wegen Ersatz des entstandenen Schadens Erfolg hätte.
Ich arbeite halbtags und bin Hartz IV-Aufstockerin.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.01.2010
12:00 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 26.01.2010
13:07 Uhr

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Beantwortet am 26.01.2010 13:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6559 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr verehrte Fragestellerin,

Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Handlung, bei denen es sich in Ihrem Falle handeln dürfte, verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte auch Kenntnis von den Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt ...



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