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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Umsetzung einer Wertsicherungsklausel Kaufvertrag

Gefragt am 19.05.2011 18:09 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1030

Wir haben mit Kaufvertrag vom 14.1.1994 ein 2-Fam.-Haus
in 21224 Rosengarten erworben auf Basis einer zu zahlenden
Leibrente von monatlich 1022.-EUR und Wohnrecht auf Lebens-
zeit im EG für die Leibrenten-Berechtigte (88 Jahre).Die
Wertbeständigkeit der Leibrente ist im Vertrag wie folgt
festgelegt:
Als Massstab für die hiermit vereinbarte Leibrente wird der Preisindex für die Lebenshaltung eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes in der BRD auf der Basis 1985=100
zugrunde gelegt.Diser Lebenshaltungskostenindex wird vom Statistischen Bundesamt laufend im Bundesanzeiger veröffent-
licht.Dieser Index beträgt für den Monat Oktober 1993
120=100.Sollte sich dieser Index um mehr als 10 Punkte
erhöhen oder ermässigen,so erhöht oder ermässigt sich in
demselben Verhältnis auch die Leibrente,und zwar in dem
prozentualen Verhältnis,in demsich die bei Abschluss dieses
Vertrages zugrundeliegende Punkteziffer 120 verändert.

Meine Frage:Wieviel Prozent beträgt die Teuerung in dem
Zeitraum 1.1.1994 bis 1.1.2010 ? Auf welchen Betrag steigt
die ab 1.1.2010 zu zahlende Leibrente ?

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die Teuerung für den Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 1.1.2010 beträgt genau

Dieses lässt sich auch anhand der offiziellen Seite des statistischen Bundesamtes Deutschland nachvollziehen:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/WirtschaftAktuell/Basisdaten/Content100/vpi101a,templateId=renderPrint.psml

In Prozent ausgedrückt beträgt die Indexsteigerung vom 01.01.1994 bis zum aktuellen Datum genau 30,8 €.

Dementsprechend würde sich aktuell Leibrente auf 1366,77 € belaufen.

Meines Erachtens ist es sinnvoll, die Daten bis zur aktuellen Lage darzustellen und den ganz aktuellen Index zu berücksichtigen.

Sofern sie aber die Daten bis zum 01.01.2010 haben möchten, so geben Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis, damit ich dieses im Rahmen der kostenlosen Nachfrageoption noch nachreichen kann. Voraussichtlich wird der Index dann ca. 1-1,5 % niedriger liegen.

Meines Erachtens ist es aber wichtig den aktuellen Wert zu kennen, den ich Ihnen oben angegeben habe. Der Wert bis 01.01.2010 ist ja insoweit auch schon veraltet.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Newerla,

ich bedanke mich für Ihre untenstehende Antwort.
Bitte korrigieren Sie den Schreibfehler (30,8% statt 30,8€) und ermitteln Sie bitte die Teuerung für den Zeitraum 01.01.1994 bis 01.01.2010.

Bitte entfernen Sie Ihren Passuns (...Sofern Sie aber die Daten...insowiet auch schon veraltet).

Ich habe mit der Online-Rechenhilfe des Statistischen Bundesamts eine Teuerung von 26,1% ermittelt (Jan 1994 bis Jan 2010).
Falls Ihre Berechnung einen abweichenden Wert ergibt, bitte ich um Erläuterung.

Ihre Angaben müssen gerichtsverwertbar sein, unser Gütetermin beim hiesigen Amtsgericht ist am 08. Juni 2011.

Herzliche Grüße
Jensen


Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die Teuerung für den Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 1.1.2010 beträgt genau

Dieses lässt sich auch anhand der offiziellen Seite des statistischen Bundesamtes Deutschland nachvollziehen:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Zeitreihen/WirtschaftAktuell/Basisdaten/Content100/vpi101a,templateId=renderPrint.psml

In Prozent ausgedrückt beträgt die Indexsteigerung vom 01.01.1994 bis zum aktuellen Datum genau 30,8 €.

Dementsprechend würde sich aktuell Leibrente auf 1366,77 € belaufen.

Meines Erachtens ist es sinnvoll, die Daten bis zur aktuellen Lage darzustellen und den ganz aktuellen Index zu berücksichtigen.

Sofern sie aber die Daten bis zum 01.01.2010 haben möchten, so geben Sie mir bitte einen entsprechenden Hinweis, damit ich dieses im Rahmen der kostenlosen Nachfrageoption noch nachreichen kann. Voraussichtlich wird der Index dann ca. 1-1,5 % niedriger liegen.

Meines Erachtens ist es aber wichtig den aktuellen Wert zu kennen, den ich Ihnen oben angegeben habe. Der Wert bis 01.01.2010 ist ja insoweit auch schon veraltet.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Selbstverständlich meinte ich 30,8 % und nicht 30,8 €.

Wie bereits ausgeführt betrifft dieses den Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 1.4.2011.

Für den Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 01.01.2010 komme ich ebenfalls auf einen Wert von 26,1 %. Hierauf können Sie sich also berufen.

Dann wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag und verbleibe

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

P.S. Einen Passus entfernen kann ich technisch nicht. Ich habe meine Antwort jetzt aber klargestellt, so dass dieses genügen dürfte.


Meine Ursprungsantwort würde dann so lauten:


Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:


Die Teuerung für den Zeitraum vom 1.1.1994 bis zum 1.1.2010 beträgt genau 26,1 %


In Prozent ausgedrückt beträgt die Indexsteigerung vom 01.01.1994 bis zum aktuellen Datum genau 30,8 %.

Dementsprechend würde sich aktuell die Leibrente auf 1366,77 € belaufen.

Meines Erachtens ist es sinnvoll, die Daten bis zur aktuellen Lage darzustellen und den ganz aktuellen Index zu berücksichtigen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

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