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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Trennung

Gefragt am 30.03.2010 21:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1031

Folgende Situation:

Mein Freund ist vor einem Jahr zu mir und meinem Sohn gezogen.
Er hat einen Mietvertrag verlangt, den er allerdings nie unterschrieben hat und der nun verschwunden ist.
Die Begründung lautete er kann sich nicht ummelden, weil er angeblich für seinen Job noch im Einzugsgebiet wohnen muss.

Nun hat sich rausgestellt, dass er ein Doppelleben führt, dass er seine alte Wohnung immer noch hat und wohl die ganze Zeit, in der er angeblich auf Geschäftsreisen war (85%der Woche), nur 40 km entfernt in seiner alten Wohnung war. ( Zumindest bin ich zwei mal dort vorbei gefahren und zwei mal stand der Wagen dort, von daher recht naheliegend )


Als ich das rausgefunden habe wurde er aggressiv, sagte er sei gezwungen gewesen, die Wohnung zu behalten,
da er ständig Angst haben musste, dass ich ihn rausschmeisse,
wenn er jobmäßig nicht bald häufiger zu Hause wäre.
Er hätte die Wohnung auch nicht immer gehabt, sondern erst im Februar nach einer Auseinandersetzung in der ich ihm sagte ich würde mich trennen, wenn er nicht bald in der Lage wäre mehr Zeit mit seiner Familie zu verbringen.
Die Post ging immer zu dieser Adresse.
Im Keller lagerten immer noch Sachen.
Angeblich alles reine Gefälligkeit vom Vermieter.
Er hätte lediglich zwei mal in der Wohnung geschlafen, auf einer Matratze, ohne Strom und er hätte auch nur einmalig 200€ an den Vermieter bezahlt.

Da ich mich dadurch nicht von meiner Entscheidung abbringen liess, die Beziehung zu beenden, da keine Vertrauensbasis mehr besteht wurde er aggressiv und sagte: "Ich komme jetzt vorbei, hole meine Sachen und bekomme 4000 € von Dir Miete , da ich ja nie da war, und die 200€ Anzahlung für den Urlaub im April. Solltest Du mir das Geld nicht geben habe ich andere Mittel um zu meinem Recht zu kommen"

Ich habe daraufhin das Schloss der Haustüre austauschen lassen, da ich Angst hatte, er käme in die Wohnung und würde entweder mein Eigentum entwenden, oder mir gegenüber handgreiflich werden.

Seine Stimmungen schwankten zwischen Bitten und Betteln bis hin zu Erpressung, Drohungen, Anrufe bei meinen Eltern, denen er mal "die Wahrheit über deren Tochter erzählen wollte".

Als er auch bei meinen Eltern nicht weiterkam mit seinen Verleumdungen stand er gestern Abend mit seinem Stiefvater vor der Türe und wollte seine Sachen.
Ich hatte ihn vorher gebeten, die Sachen an einem neutralen Ort abzuholen, aber als er mir zehn Minuten vor seiner Ankunft mitteilte, dass er unterwegs sei, habe ich einfach nur die Sachen vor die Türe gestellt und habe ihm dann auch alle Geschenke, die er zurück verlangt hatte, gegeben.
Um das alles hinter mir lassen zu können.
Im Gegenzug wollte ich dann mein Handy und meine Schlüssel zurückhaben. "Hab ich nicht mit. Die liegen beim Anwalt. Wir sehen uns vor Gericht. Ich habe hier nie einen Mietvertrag gesehen."

Sprachs und ging.

Clevererweise hatte er ja einen Zeugen dabei ( seinen Stiefvater ) und ich stand da ohne alles und habe einfach alles übergeben, ohne Beweise.

Nun droht er mir auch noch eine Anzeige an, wegen Körperverletzung, weil ich ihn angeblich im Urlaub geohrfeigt habe, wobei dann seine Kontaktlinse im Auge gesplittert ist, und er nun nur noch 60 % Sehkraft hat.
Dafür hätte er auch den Nachweis, dass er im Krankenhaus war.

Desweiteren verlangt er seine Miete, eine geringe Zuzahlung zu den Möbeln meines Sohnes (die Möbel, die ich für seinen Einzug gekauft hatte wurden alle von mir bezahlt) und die Anzahlung eines Urlaubs zurück, bei dem allerdings 100% Stornokosten anfallen, weil es viel zu kurzfristig ist.

Was habe ich zu erwarten?

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

da es ja keinen Mietvertrag mit Ihrem Ex Freund gibt, waren Sie durchaus berechtigt, das Türschloß auszuwechseln.
Der Anzeige wegen Körperverletzung können Sie gelassen entgegen sehen. Selbst wenn er beweisen könnte, dass seine Kontaktlinse im Auge gesplittert ist und er deshalb nur noch 60 % Sehkraft hat, dann sagt das nichts darüber aus, ob Sie die Ursache für dieses splittern gesetzt haben.
Die Staatsanwaltschaft wird zwar etwas ermitteln. Eventuell werden Sie auch als Beschuldigte vernommen, wobei Sie das Recht zur Aussageverweigerung haben. Schließlich wird das Verfahren dann aber eingestellt, weil es keine Beweise darauf gibt, dass Sie die Körperverletzung begangen haben.

Bei den angeblichen Zahlungsansprüchen muss er zunächst mal beweisen, dass Sie überhaupt Geld von Ihm bekommen haben.
Selbst dann dürfte es keine Anspruchsgrundlage für die Rückzahlung der 4.000 Euro „Miete" geben.

Die Zuzahlung zu den Möbeln Ihres Sohnes dürfte eine Schenkung an den Sohn gewesen sein. Hier müßte er nicht nur Beweisen, dass Ihr Sohn das Geld erhalten hat, sondern auch, dass Ihr Sohn sich grob undankbar im Sinne des § 530 I BGB verhalten hätte.

Wegen der Anzahlung für den Urlaub ist zwar theoretisch ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung §§ 812 ff BGB denkbar. Wegen der Stornokosten können Sie sich jedoch auf Entreicherung § 818 III BGB berufen, so dass Ihr Ex auch dort keinen Anspruch hat.
Insgesamt komme ich daher nach dem geschilderten Sachverhalt zu dem Ergebnis, dass Ihr Ex Freund keine Ansprüche gegen Sie hat.

Ungünstiger sieht es in dem Streit um Ihr Handy und Ihre Schlüssel aus. Hier haben Sie zwar einen theoretischen Herausgabeanspruch. Dieser wird sich jedoch nicht durchsetzen lassen, weil Sie nicht beweisen können, dass Ihr Ex Freund im Besitz Ihres Handys und Ihrer Schlüssel ist.

Wenn es sich um ein Vertragshandy handeln sollte, dann sollten Sie noch heute die Simkarte sperren lassen, damit er nicht auf Ihre Kosten telefonieren kann. Dazu setzen Sie sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte. Abschließend sei noch erwähnt, dass meine Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben zum Sachverhalt beruht. Durch hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben kann sich auch die rechtliche Bewertung ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

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