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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Restlicher Besitz bei Freundin

Gefragt am 05.02.2011 11:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021

Hallo Herr RA

Habe zur Zeit Stress mit meiner Freundin und bin bis
auf einige Kleinigkeiten die noch bei Ihr sind.Nun soll Ich
heute 15.00 Uhr den rest abholen,ansonsten würde Sie mein
restliches Hab und Gut vernichten.Darf Sie das so einfach,
denn es sind darin noch Sachen vorhanden,die dem Bund gehören.Zur Abholung meines restbesitzes hat Sie einen
Aufpasser- Zeugen bestimmt,wenn Ich alleine dort hingehe
besteht die Gefahr falscher Verdächtigungen wofür oder dagegen Ich dann keinen Zeugen selbst habe.Polizei oder??
Haben Sie einen Rat für mich????

MfG

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



Sie haben völlig Recht.

Sofern Ihre Freundin Ihre Sachen vernichtet, macht sie sich strafbar wegen Sachbeschädigung sowie Ihnen gegenüber Schadensersatzpflichtig.

Sie müsste Ihnen dann den Zeitwert de Sachen ersetzen.

Die Polizei ist hier nicht zuständig.

Ich kann auch Ihnen nur dringend anraten einen vertraulichen Zeugen (etwa aus dem Verwandtenkreis) mitzunehmen, damit Sie sicher gegen eventuelle nachträgliche falsche Anschuldigungen sind.




Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und ein erholsames Wochenende.

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244

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