Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Restlicher Besitz bei Freundin |
| Gefragt am 05.02.2011 11:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Sie haben völlig Recht. Sofern Ihre Freundin Ihre Sachen vernichtet, macht sie sich strafbar wegen Sachbeschädigung sowie Ihnen gegenüber Schadensersatzpflichtig. Sie müsste Ihnen dann den Zeitwert de Sachen ersetzen. Die Polizei ist hier nicht zuständig. Ich kann auch Ihnen nur dringend anraten einen vertraulichen Zeugen (etwa aus dem Verwandtenkreis) mitzunehmen, damit Sie sicher gegen eventuelle nachträgliche falsche Anschuldigungen sind. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Samstagnachmittag und ein erholsames Wochenende. Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Stresemannstr. 46 27570 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Fax.0471/140244 Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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