Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
|---|
Frage: Reparaturkostenerstattung Golf 1,4 5T |
| Gefragt am 11.01.2012 12:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
|
Habe ich gegenüber VW Anspruch auf Rückerstattung folgender Reparaturkosten? Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage . Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten: Aufgrund des schon erheblichen Alters des Fahrzeuges haben Sie leider keine Garantieansprüche und insbesondere keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche mehr. Theoretisch käme eine Haftung von VW beziehungsweise dem betreffenden Autohaus/ Reparaturwerkstatt in Betracht. Dieses wäre dann der Fall, wenn bei dieser Wartung ein vor Schaden , der letztendlich zu dem Schadensereignis geführt hat (z.B. ein Haarriss oder Ähnliches) übersehen worden ist. Leider sehe ich keine hinreichenden Erfolgsaussichten und sie sollten versuchen, zumindest etwas auf dem Kulanzwege zu erreichen. Dieses möchte ich Ihnen nachfolgend gerne erläutern: Sofern Sie hier Schadensersatzansprüche geltend machen möchten ( zum Beispiel vor Gericht) müssten Sie nicht nur beweisen, dass Sie einen Schaden haben am Fahrzeug (dieser liegt ja unbestreitbar vor) sondern Sie müssten auch nachweisen können, dass entweder ein Verhalten oder ein Unterlassen von VW (also beispielsweise eine nicht sorgfältig durchgeführte Wartung/ ein Übersehen eines Vorschadens) zu dem letztendliche Schadensereignis geführt hat. Meines Erachtens wird sich ein solcher Nachweis wenn überhaupt dann nur äußerst schwierig und dann auch nur über einen Sachverständigen/Gutachter führen lassen. Dieses ist aber mit einem erheblichen Risiko verbunden. Seit der Wartung und dem Unfall liegen immerhin mehr als vier Jahre,so dass es äußerst schwierig nachweisbar sein dürfte, dass ein Zusammenhang zwischen einer fehlerhaften Wartung und dem Schaden besteht. Meiner Erfahrung nach ist es eher wahrscheinlicher, dass der Schaden nicht nachweisbar ist. Vor dem Hintergrund, dass ein solches Gutachten allein ungefähr so viel kosten könnte, wie der Schaden ausmacht in ihrem Fall, würde ich ihnen persönlich aus meiner Erfahrung heraus leider von einer gerichtlichen Geltendmachung abraten müssen. Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute! Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Wittwochnachmittag! Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte!
