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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Personenverwechslung

Gefragt am 03.06.2010 15:21 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Ich bin Französin, ledig und lebe seit 34 Jahre in Deutschland. Eine Frau aus La Réunion glaubt das ich
ihr Mann geheiratet habe. Sie hat bei mir angerufen, wollte
ihr Mann sprechen und liess mir nicht ausreden. Sie
nannte mich eine Lügnerin. Ich habe einfach aufgelegt, bei
andere Anrufen nicht mehr mit ihr gesprochen sondern gleich aufgelegt. Ich habe an meine Adresse Post an ihr Mann adressiert bekommen, die ich an den Absender zurückgeschickt habe, darunter 2 von Amtsgericht München.
Sie hatte eine Nachricht auf meine Anrufbeantworter
hinterlassen, dass siw sich scheiden lassen will.
Meine Frage ist: habe ich mich falsch verhalten in den
ich die Briefen zurückgeschickt habe?

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Antwort

Beantwortet von Steffan Schwerin (Profil ansehen)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Nein, Sie haben sich richtig verhalten.

Wenn der Mann von der Anruferin nicht bei Ihnen wohnt – was ja verständlich ist – dann ist die Post auch falsch zugestellt worden.

Die Gerichtspost ist zwar sehr wichtig, wenn aber Mann nicht bei Ihnen wohnt, kann die Gerichtspost auch nicht bei Ihnen zugestellt werden.

Sie haben daher zur Recht diese Post zurückgeschickt.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de

Internet: www.raschwerin.de

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