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Online Wettenspiel

Gefragt am 28.09.2009
12:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3634

 

Sehr geehrte damen und Herren,

ich möchte gerne ein alte Brett-Spiel im Internet betreiben,wo man auch mit geringem Einsatz(zweistellige summe) wetten kann.Is solcher art Spiel in Deutschland verboten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.09.2009
12:36 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 28.09.2009
14:07 Uhr

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Beantwortet am 28.09.2009 14:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3634

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ohne den genauen Ablauf des Spiels zu kennen, wird eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts leider nicht möglich sein. Ich biete Ihnen aber bereits an dieser Stelle an, im Rahmen einer gesonderten Mandatierung Ihre Spielidee abschließend zu prüfen. Den hier geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen im Falle einer Mandatierung in vollem Umfang anrechnen.

Im Ergebnis wird es darauf ankommen, ob es sich bei dem Spiel, welches Sie online anzubieten gedenken um ein Gewinnspiel oder um ein Glücksspiel handelt.
Ein Glücksspiel müsste nämlich zum einen behördlich genehmigt werden, zum anderen ist das Veranstalten eines solchen Spiel s ohne behördliche Genehmigung strafbar gem. § 284 StGB.


Nachfolgend habe ich Ihnen den § 284 StGB zu besseren Verständnis beigefügt:

§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ...



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