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Mängel an verkaufter Wohnung

Gefragt am 10.12.2015
14:59 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2244

 

Habe vor ca 4 Monaten meine Eigentumswohnung verkauft.
Es waren ein paar kleine Mängel vorhanden die ich bisher erledigt habe.
Es stellte sich im nachhinein heraus das im Schlafzimmer 2 Steckdosen nicht funktionieren, darafhin
habe ich ihm angeboten diese Reparieren zu lassen und dafür die Kosten zu übernehmen.
Die Wohnung stammt aus dem Jahre 84 und dementsprechend ist auch die Elektrik immer noch, wie sie damals war.
Ein Elektriker von ihm war vor Ort und hat sich das ganze angesehen und gemeint, dass das ganze nicht mehr dem heutigen Standart betrifft und hat darufhin ein Angebot erstellt über 850€.
Darin waren neue Sicherungen ein Einbau von einem RCD, Verdrahtungsmaterial, überprüfen aller Leitungen usw.

Welche Kosten muss ich davon übernehmen?
Die Fehlerbehebung der 2 Steckdosen hab ich ihm ja angeboten, nur macht dies Offiziell kein Elektriker da er die Anlage nicht abnehmen wird.
Was kann ich in dieser Situation jetzt tun???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.12.2015
14:59 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 10.12.2015
15:21 Uhr

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Beantwortet am 10.12.2015 15:21 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2244

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Ratsuchender

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Bitte schauen Sie zunächst in Ihren Kaufvertrag, ob ein Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart wurde. Dies ist beim Verkauf älterer Wohnungen eigentlich üblich ...



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