Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Holzlieferung |
| Gefragt am 13.06.2009 19:48 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Bewertung: 0,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Dr. Lars Nozar (Profil ansehen)
Hallo, ihre Recherchen sind korrekt. Wenn Sie Raummeter bestellt haben, haben Sie auch einen Anspruch auf Lieferung von Raummetern. Aber was wollen Sie nun tun ? Ich nehme anhand Ihrer Frage an, dass Sie die Fehlsumme bereits angezeigt haben. Bitte setzen Sie dem Lieferanten nun eine Nachfrist von 10 Werktagen (bitte tagesgenau angeben) zur Lieferung der Restsumme. Teilen Sie ihm auch mit, dass Sie - sollte er nicht liefern - die Differenz woanders kaufen und etwaige Mehrkosten bei ihm liquidieren werden. Vielleicht bringt ihn das ja dazu die Nachlieferung vorzunehmen. Oder brauchen Sie noch mehr als die sechs Raummeter insgesamt ? Vielleicht brauchen Sie ja doch 10 Raummeter, und bestellen diese. Nach Lieferung könnten Sie dann mit ihrer Forderung aus der Fehllieferung unjuristisch gesagt die "Verrechnung vornehmen".
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Besten Gruss in den Abend. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Rechtsanwälte" lesen! |
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