Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte |
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Frage: Gewinnspiel auf gewerblicher Homepage |
| Gefragt am 05.01.2010 14:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage! Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen: Um Ihre Anfrage abschließend beurteilen zu können, wäre eine genauere Kenntnis des Aufbaus sowie der Durchführung erforderlich. Anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich Ihnen jedenfalls mitteilen, dass es keine Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Spiels gibt. Nach Ihrer Beschreibung handelt es sich weniger um ein Gewinnspiel als vielmehr um ein Preisausschreiben. Dies ist aber in rechtlicher Hinsicht nicht weiter von Bedeutung. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn Sie in den Bereich des illegalen Glücksspiels gelangen. Dieses ist nämlich gem. § 284 StGB grundsätzlich strafbar ohne entsprechende behördliche Genehmigung. Ein solches Glücksspiel würde aber begrifflich schon voraussetzen, dass Sie bzw. der Fitnessclub-Betreiber für die Teilnahme einen Einsatz, also beispielsweise Geld, einnehmen würden. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Ihrer Schilderung versteht es so, dass Voraussetzung für die Teilnahme lediglich die Mitgliedschaft in dem Fitness-Club und kein weiterer Einsatz zu leisten ist. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich also keine Probleme und Sie können das Spiel grundsätzlich bedenkenlos veranstalten. Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag! Mit freundlichem Gruß Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt Heilsbergerstr. 16 27580 Bremerhaven kanzlei.newerla@web.de Tel. 0471/3088132 Fax: 0471/3088316
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