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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Gewinnspiel auf gewerblicher Homepage

Gefragt am 05.01.2010 14:43 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie fragen, wie es auf einer gewerblichen Homepage aussieht ( Fitness-Studio ) , wenn man ein Gewinnspiel veranstaltet. Das Studio ist in einem Ort mit 5000 Einwohnern und ist im Umkreis von 40 km ein Begriff .

Meine Idee ( da ich für diese Homepage verantwortlich bin ) :
Zu Ostern in einzelnen Rubriken , kleine Eier verstecken , mit einem Buchstaben .... Alle Eier zusammen ergeben ein Lösungswort. Dies Lösungswort dann per Email ans Fitnesstudio.

Als Gewinn z.B. eine Flasche Ramazotti oder einen Gutschein für die Sauna oder für die Theke einen Gutschein.
Kein Geldgewinn / Auto etc. , nur Kleinigkeiten .

Bei mehreren Einsendungen lost dann das Fitness Studio Team den Gewinner aus.

Ich möchte da kein Risiko eingehen , deswegen frage ich Sie.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Löhnert

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Um Ihre Anfrage abschließend beurteilen zu können, wäre eine genauere Kenntnis des Aufbaus sowie der Durchführung erforderlich. Anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich Ihnen jedenfalls mitteilen, dass es keine Bedenken hinsichtlich der Durchführung des Spiels gibt.

Nach Ihrer Beschreibung handelt es sich weniger um ein Gewinnspiel als vielmehr um ein Preisausschreiben. Dies ist aber in rechtlicher Hinsicht nicht weiter von Bedeutung. Problematisch könnte es nur dann werden, wenn Sie in den Bereich des illegalen Glücksspiels gelangen. Dieses ist nämlich gem. § 284 StGB grundsätzlich strafbar ohne entsprechende behördliche Genehmigung.

Ein solches Glücksspiel würde aber begrifflich schon voraussetzen, dass Sie bzw. der Fitnessclub-Betreiber für die Teilnahme einen Einsatz, also beispielsweise Geld, einnehmen würden. Dies ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Ihrer Schilderung versteht es so, dass Voraussetzung für die Teilnahme lediglich die Mitgliedschaft in dem Fitness-Club und kein weiterer Einsatz zu leisten ist. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich also keine Probleme und Sie können das Spiel grundsätzlich bedenkenlos veranstalten.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben auch wenn ich es bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können.. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Newerla
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja Sie haben es richtig verstanden. Für das Preisausschreiben soll es keinen Einsatz geben. Ist natürlich besser, wie Sie es geschrieben haben , dieses Preisausschreiben nur für die Mitglieder zu veranstalten.

Ich denke ,ich werde dies mit dem Betreiber auch so umsetzen.

Vielen Dank nochmal
auch Ihnen noch einen schönen Nachmittag

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Löhnert

Rückantwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Dann sehe auch ich kein Problem hinsichtlich einer Veranstaltung des Preisausschreibens. Sicherlich können Sie das Preisausschreiben auch an Nichtmitglieder richten,sofern Sie keinen Einsatz hierfür verlangen.

Dies ist im Endeffekt aber Ihre Sache bzw. Sache des Fitnessstudiobetreiber. Ich wünsche Ihnen viel Spaß und Erfolg bei der Veranstaltung des Preisausschreibens und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag und verbleibe

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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