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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Garantie ohne Rechnung aber Produktionsdatum beauftragen?

Gefragt am 24.11.2009 15:01 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1059

Guten Tag;

Habe mir vor ca. am 20.11.2008 eine LCD Fernseher gekauft. Nun ist er Defekt und wollte gerne über LG ein Reperaturauftrag auslösen, nur habe ich leider keinen Kaufbeleg mehr. Aber das Produktionsdatum auf der Rückseite gibt an das dieser erst am October 2008 Produziert wurde. Aber LG weigert sich dies anzuerkennen. Bin ich im Recht?
Da das Produktionsdatum ja klar angibt, dass ich noch bis Oktober 2010 Garantie habe.

Hoffe Sie können mir weiterhelfen und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Diel

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Antwort

Beantwortet von Danjel-Philippe Newerla (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Vorab möchte ich Sie kurz darauf hinweisen, dass zwischen dem Begriff der Garantie und der Gewährleistung unterschieden werden muss.

Sofern der Hersteller oder der Verkäufer eine Garantie auf den Fernseher gegeben hat, haben Sie für den Zeitraum der Garantie grundsätzlich einen Anspruch, der sich nach dem Inhalt des Garantievertrages richtet, also in der Praxis meistens auf Neulieferung oder Reparatur gerichtet ist.

Bei der Gewährleistung sieht es schon wieder anders aus. Diese Rechte haben Sie nach dem Gesetz und zwar gem. §§ 433,434,437,439 BGB.

Den Gewährleistungsanspruch können Sie zwei Jahre ab Übergabe des Kaufgegenstandes geltend machen. Die Gewährleistung greift allerdings grundsätzlich nur dann, wenn der Fernseher schon zum Zeitpunkt der Übergabe, also damals im Jahre 2008, mangelhaft war (hier liegt der Unterschied zu Garantie: bei der Garantie haben Sie Ansprüche auch dann, wenn der Mangel während der Garantiezeit, also nach der Übergabe auftritt).

Falls es sich bei ihnen tatsächlich um eine Garantie handeln sollte, ist zwingend der Inhalt des Garantievertrages zu beachten. Auf das Voraussetzung, dass ein Kaufbeleg oder zumindest ein Kaufnachweis vorgelegt werden kann.

In diesem Fall wäre es nicht zwingend erforderlich, dass Sie ein Kaufbeleg haben , außer der Garantievertrag sieht dies ausdrücklich vor. Ansonsten reicht es auch aus, wenn Sie einen Zeugen dafür benennen können, dass Sie den Fernseher zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauft haben.

Das Herstellungsdatum ist meines Erachtens nicht weiter von Bedeutung. Es kommt im Kern darauf an, dass Sie beweisen können, dass der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist bzw. dass ein Gewährleistung Fall im oben beschriebenen Sinne vorliegt.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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