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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Eidesstattliche Versicherung

Gefragt am 22.07.2010 21:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027

Ich habe am 28.07.2010 einen Termin bei einem Gerichtsvollzieher um die e.V. abzugeben. Allerdings habe ich diese bereits (bei einem anderen Gläubiger) am 8.01.2008 abgeben müssen. Ist es rechtens, die e.V. nochmals zu verlangen? Ich war der Meinung, dass erst nach verstreichen von 3 Jahren eine weitere Aufforderung gemacht werden kann.

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Antwort

Beantwortet von Andreas Scholz (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

es gilt § 903 ZPO. Wenn der Gläubiger glaubhaft gemacht hat, dass Sie zu Vermögen gekommen sind, kann die nochmalige Abgabe auch vor Ablauf von drei Jahren von Ihnen gefordert werden.

Ich hoffe, weiter geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, RA

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