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Deutsche Bahn

Gefragt am 06.01.2010
22:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3783

 

Ich habe vergessen am 01.12.2009 meine Fahrkarte zu wechseln... Und bin daraufhin zur angehörigen stelle und hab 5€ gezahlt...nun habe ich vor ein paar tagen ein schreiben der deutschen bahn bekommen worin ich angemahnt wurde 45€ strafe zu zahlen...was muss ich jetzt tun??? helfe sie mir gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.01.2010
22:26 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 06.01.2010
22:50 Uhr

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Beantwortet am 06.01.2010 22:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3783

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten der Mahnung widersprechen und der Bahn eine Kopie des Nachweises übersenden, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrkarte waren, und diese nur nicht bei sich hatten.
Wenn Sie die Fahrkarten abonnieren, dann senden Sie eine Kopie des Abbovertrages und eine Kopie der Quittung über die gezahlten 5 Euro ...



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