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Kategorie: Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Frage: Deutsche Bahn

Gefragt am 06.01.2010 22:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Ich habe vergessen am 01.12.2009 meine Fahrkarte zu wechseln... Und bin daraufhin zur angehörigen stelle und hab 5€ gezahlt...nun habe ich vor ein paar tagen ein schreiben der deutschen bahn bekommen worin ich angemahnt wurde 45€ strafe zu zahlen...was muss ich jetzt tun??? helfe sie mir gruß

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Antwort

Beantwortet von Bernhard Müller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sollten der Mahnung widersprechen und der Bahn eine Kopie des Nachweises übersenden, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrkarte waren, und diese nur nicht bei sich hatten.
Wenn Sie die Fahrkarten abonnieren, dann senden Sie eine Kopie des Abbovertrages und eine Kopie der Quittung über die gezahlten 5 Euro. Dabei sollten Sie das Aktenzeichen des Mahnschreibens auf Ihrem Antwortschreiben angeben, damit der Vorfall Ihnen leichter zugeordnet werden kann.

Wahrscheinlich wurde im Bahnkonzern nur vergessen Ihre Zahlung richtig zu verbuchen. Dann sollte dies mit ihrem Widerspruch und der Übersendung der Kopien erledigt sein.

Wichtig ist jedoch, dass Sie nur die Kopien übersenden und die Originale behalten. Denn sonst hätten Sie später keine Beweise mehr, wenn Ihr Schreiben bei der Post verloren gehen sollte.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass die Antwort ausschließlich auf Ihren Angaben basiert. Durch hinzufügen oder weglassen von erheblichen Sachverhaltsdetails kann sich auch die rechtliche Bewertung ändern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bernhard Müller

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